Barrierefreie Türen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Denn sie sollen von allen Menschen unabhängig von ihren individuellen körperlichen oder kognitiven Voraussetzungen ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Was bedeutet das konkret und wie kann eine barrierefreie Tür gestaltet sein? Barrierefrei.de gibt Ihnen dazu ein paar wichtige Hinweise, die in öffentlichen Gebäuden Muss-Vorschriften sind. Im Privatbereich dienen die Hinweise als Orientierung für eine Wohnraumgestaltung, die ein komfortables Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen ermöglichen können.
Barrierefreie Türen – das ist wichtig
Vor barrierefreien Türen muss generell eine ausreichend große Bewegungsfläche vorhanden sein, d.h. vor handbetätigten Türen auf der aufschlagenden Seite mindestens 150 cm breit und 150 cm tief. Vor handbetätigten Türen auf der nicht aufschlagenden Seite muss die Bewegungsfläche mindestens 150 cm breit und 120 cm tief sein, vor Schiebetüren 190 cm breit und 120 cm tief.
Türen müssen eine lichte Breite von 90 cm, eine lichte Höhe von 210 cm haben und im Bedarfsfall mit Schließhilfen ausgestattet werden können. Große Glasflächen sollten kontrastreich gekennzeichnet und bruchsicher sein. Untere Türschläge und -schwellen sind grundsätzlich zu vermeiden, wenn sie jedoch technisch unerlässlich sind, sollten sie eine Höhe von 2 cm nicht überschreiten.
Hauseingangstüren, Brandschutztüren und Garagentore müssen kraftbetätigt, manuell zu öffnen und zu schließen sein. Dabei müssen Quetsch- und Scherstellen vermieden werden oder gesichert sein. Schalter für kraftbetätigte Drehflügeltüren sollten bei frontaler Anfahrt mindestens 250 cm vor der aufschlagenden Tür und auf der Gegenseite 150 cm vor der Tür angebracht werden.