Bedienelemente: Schalter, Tasten, Steckdosen und mehr
Schalter, häufig benutzte Steckdosen, Tasten, Sicherungen, Raumthermostate, Sanitäramaturen, Toilettenspüler, Rollladengetriebe, Türdrücker, Querstangen zum Zuziehen von Drehflügeltüren, Öffner von Fenstertüren, automatische Türöffner, Briefkastenschlösser und Mülleinwurföffnungen – all diese und andere Bedienelemente sollten in einer Höhe von 85 cm angebracht und neben einer Bewegungsfläche von 120 cm liegen.
Sie sollten nicht versenkt und scharfkantig sein und ein sicheres, leichtes Zugreifen ermöglichen. Heizkörperventile müssen in einer Höhe zwischen 40 und 85 cm bedient werden können. Bedienungsvorrichtungen sollten einen seitlichen Abstand zur Wand oder zu bauseits anzubringenden Einrichtungen von mindestens 50 cm haben.
Schalter sollten außerhalb von Wohnungen durch abtastbare Markierungen und Farbkontraste gekennzeichnet sein. Für blinde und sehbehinderte Menschen sollen Namensschilder an Hauseingangs- und Wohnungseingangstüren mit taktil erfassbarer, aufgesetzter Schrift versehen sein. Türen zu Sanitärräumen müssen abschließbar und im Notfall von außen zu entriegeln sein. Die Anordnung von Türspionen ist zwar in den DIN-Normen nicht festgelegt. Empfehlenswert ist aber eine Höhe sowohl zur sitzenden als auch zur stehenden Einsicht (120 bis 160 cm).
Fazit: Barrierefreie Bedienelemente sollten ihre Funktion klar erkennen lassen, Einstellungen und Funktionsstand sollten mit mindestens zwei Sinnen – also sehend und fühlend – erfassbar sein. Zieh- und Drückbewegungen sollten Drehbewegungen immer vorgezogen werden.