Leicht zu bedienen, sicher zu passieren und ausreichend breit müssen Türen für Menschen mit Rollstuhl oder Gehhilfe sein. Die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen sie, wenn sie eine lichte Durchgangsbreite von min. 80 cm, für Rollstuhlnutzung von mind. 90 cm haben. Die lichte Durchgangshöhe muss min. 205 cm betragen.
Leichte Bedienbarkeit und sicheres Passieren wird mit einer Drücker- oder Griffhöhe von 85 cm unterstützt. Greifgünstige Drückergarnituren, wie z.B. bogen- oder U-förmige Griffe oder senkrechte Bügel bei manuell zu öffnenden Schiebetüren dienen ebenfalls der einfachen Bedienung und Sicherheit. Außerdem sollten sie keine Türanschläge und –schwellen haben. Sind diese jedoch technisch erforderlich, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein.
Grundsätzlich gilt: Türen müssen deutlich zu erkennen, leicht zu öffnen, zu schließen und sicher zu passieren sein.
Türen, die einen Durchgang außerhalb von Wohnungen darstellen, also auch solche, die in Wohnungseingängen eingebaut sind, müssen eine lichte Breite mindestens 90 cm vorweisen.
Verfügen die Türen über einen Spion, so muss dieser – sollte die Wohnung für eine uneingeschränkte Rollstuhlnutzung vorgesehen sein – auch für sitzende Personen gut erreichbar sein, also in einer Höhe von 120 cm über der Oberfläche eines Fertigfußbodens (OFF).
Innerhalb von Wohnungen muss die lichte Breite der Türen mindestens 80 cm betragen.
Ein Durchgang innerhalb einer Wohnung – will er den Anforderungen für eine uneingeschränkte Rollstuhlnutzung genüge tun – muss eine lichte Breite von mindestens 90 cm haben und eine lichte Höhe über OFF von mindestens 205 cm vorweisen.
Eine Leibung muss mindestens 26 cm tief sein.
Drücker und Griffe außerhalb von Wohnungen haben einen Abstand von mindestens 50 cm zu Bau-, Ausrüstungs- und Ausstattungsteilen einzuhalten. Innerhalb von Wohnungen muss dieser Abstand ebenfalls mindestens 50 cm betragen.
Eine zugeordnete Beschilderung muss in einer Höhe von 120 bis 140 cm über OFF angebracht werden.
Manuell bedienbare Türen
Die Drehachse von Drückern manuell bedienbarer Türen muss in einer Höhe über OFF von 85 cm angebracht werden (Mitte Drückernuss). Das Achsmaß von Greifhöhen und Bedienhöhen beträgt grundsätzlich 85 cm über OFF. Im Einzelfall – vorausgesetzt er ist begründbar – sind auch andere Maße von 85 bis 105 cm vertretbar.
Die Achse eines waagerechten Griffs muss 85 cm über OFF angebracht werden. Ein senkrechter Griff sollte eine Greifhöhe über OFF von 85 cm vorweisen.
Automatische Türsysteme
Taster von automatischen Türsystemen müssen in einer Höhe von 85 cm über OFF eingebaut sein. Dabei geht man von der Tastenmitte aus. Taster von Drehflügeltüren oder Schiebetüren haben bei seitlicher Anfahrt einen Abstand zu Hauptschließkanten von mindestens 50 cm einzuhalten. Bei frontaler Anfahrt muss der Taster einer Drehflügeltür einen Abstand zur Öffnungseinrichtung von min. 250 cm und zur Schließrichtung von min. 150 cm einhalten. Der Taster einer solchen Schiebetür mit frontaler Anfahrt muss einen beidseitigen Abstand von min. 150 cm vorweisen.
Hier finden Sie ein kostengünstiges Beispiel für einen automatischen Türantrieb
Anforderungen an Türkonstruktionen
Lässt sich eine Tür nicht mit geringem Kraftaufwand öffnen, sind automatische Türsysteme, wie sie in DIN 18650-1 und DIN 18650-2 baulich geregelt sind, angebracht. Geometrisch müssen diese Türen so wie oben dargestellt gestaltet werden.
Maßstab für eine erforderliche Bedienkraft sind 25 N und ein Moment bis 2,5 Nm. Werden Türschließer verwendet, darf die Größe 3 nach DIN EN 1154 nicht überschritten werden. Andernfalls sind z.B. bei Feuer- und Rauchschutztüren Feststellanlagen oder Freilauftürschließer erforderlich.
Schließverzögerungen können dann notwendig werden, wenn z.B. Menschen mit motorischen Einschränkungen die Tür passieren und längere Zeit dafür brauchen. Karusselltüren und Pendeltüren entsprechen nicht den Anforderungen an Barrierefreiheit und sind als einziger Zugang ungeeignet.
Auf jeden Fall zu vermeiden sind untere Türanschläge und –schwellen. Sind sie aus technischen Gründen absolut erforderlich, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein.
Drückergarnituren sollten für motorisch eingeschränkte oder sehbehinderte Menschen günstig zu greifen sein. Erreichen lässt sich dies durch bogen- oder U-förmige Griffe und durch senkrechte Bügel bei manuell betätigten Schiebetüren. Ungeeignet sind Drehgriffe, wie z. B. Knaufe oder eingelassene Griffe.
Bewegungsflächen vor und hinter Türen sind nach folgender Skizze zu gestalten.
Orientierungshilfen an Türen
Barrierefreiheit bei Türen bedeutet auch, dass sie für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen oder Menschen mit kognitiven Einschränkungen gut erkennbar und auffindbar sind. Möglich wird dies z.B. durch eine kontrastreiche Gestaltung wie helle Wand und dunkle Zargen, helle Flügel und dunkle Hauptschließkanten und Beschlag. Schwellen sollten sich deutlich vom Bodenbelag abheben. Blendungen und Spiegelungen müssen vermieden werden.
Ganzglastüren und großflächig verglaste Türen müssen sicher erkennbar gemacht werden, z.B. über Sicherheitsmarkierungen, die über die gesamte Glasbreite reichen, visuell kontrastreich sind und helle und dunkle Anteile erhalten, um bei wechselnden Lichtverhältnissen ihre Wirkung nicht zu verlieren. Diese Markierungen sollten sie in einer Höhe von 40 bis 70 cm und von 120 bis 160 cm über OFF angeordnet werden.