Wie lassen sich Treppen barrierefrei gestalten?
Mit bestimmten Eigenschaften können auch Treppen barrierefrei sein. So sollten sie gerade Läufe haben, wobei ab einem Innendurchmesser des Treppenauges von 200 cm auch gebogene Treppenläufe zulässig sind. Treppen müssen Setzstufen haben. Die Trittstufen dürfen dabei nicht über die Setzstufen vorragen. Eine Unterschneidung bis 2 cm ist bei schrägen Setzstufen erlaubt.
Handläufe
Wichtig sind Handläufe auf beiden Seiten der Treppenläufe und Zwischenpodeste. Sie dürfen bei Treppenaugen und Zwischenpodesten nicht unterbrochen werden. Die Handlaufenden müssen am Anfang und am Ende der Treppe noch mindestens 30 cm waagerecht weiter geführt werden. Wenn die Enden frei in den Raum ragen, sollten sie mit einer Rundung nach unten oder zur Seite abschließen.
Die Höhe der Handläufe sollte 85 bis 90 cm über der Oberkante des Fertigfußbodens (OFF) liegen. Dabei werden die Höhen lotrecht über der Stufenvorderkante bzw. über OFF von Treppen- und Zwischenpodesten bis zur Oberkante des Handlaufs gemessen,
Handläufe sind griffsicher, gut umgreifbar und vorzugsweise mit rundem oder ovalem Querschnitt zu gestalten. Im Sinne einer guten Orientierung müssen sich Handläufe visuell kontrastreich vom Hintergrund abheben. Ihr Durchmesser muss zwischen 3 und 4,5 cm betragen, und sie haben einen lichten Abstand zur Wand oder zur Halterung von 5 cm einzuhalten.
Orientierungshilfen
Für Menschen mit Sehbehinderungen sind Treppen besondere Gefahrenquellen. Um Sehbehinderten ein sicheres Passieren der Treppe zu ermöglichen, sind Markierungselemente an den Stufen unerlässlich. Sie sind als durchgehende Streifen direkt an den Vorderkanten der Trittstufen anzubringen und sollten eine Breite zwischen 4 und 5 cm aufweisen. Auf der Stirnseite (Setzstufe) sind sie in einer Breite von mindestens 1 cm vorzugsweise jedoch 2 cm sichtbar anzubringen. Die Streifen sollten sich durch einen deutlichen Kontrast sowohl gegenüber Tritt- und Setzstufen, als auch gegenüber den jeweils unten anschließenden Podesten abheben.
Treppen mit bis zu drei Stufen und solche, die frei im Raum beginnen bzw. enden, müssen eine solche Markierung an jeder Stufe aufweisen. In Treppenhäusern müssen in jedem Fall die erste und die letzte Stufe speziell markiert sein, vorzugsweise jedoch alle Stufen.
Haben Gebäude mehr als zwei Geschosse, sollten Handläufe taktile Informationen zur Orientierung, z. B. über das Stockwerk enthalten. Die Hinweise sind am Anfang und am Ende von Treppenläufen auf der von der Treppe abgewandten Seite des Handlaufes anzubringen.