Tipps zum Steigungswinkel bei Rollstuhlrampen

Grafik: Rollstuhlfahrer vor Rampe mit eingezeichnetem Winkel

Tipps zum Steigungswinkel bei Rollstuhlrampen

Die Steigung einer Rollstuhlrampe hat eine zentrale Bedeutung für ihre komfortable Verwendung. Dabei kann auch von einem Steigungswinkel die Rede sein. Neben der Bezeichnung „Steigungswinkel“ beschreiben die Begriffe „Neigung“ und „Gefälle“ das Verhältnis von Länge und Höhe einer Rampe. Der Steigungswinkel gibt den Winkel an, in dem eine Rollstuhlrampe ansteigt und damit an Höhe gewinnt. Je nach Steigungswinkel lässt sich eine Rampe leicht oder schwer passieren. Grundsätzlich gilt: Je kleiner der Steigungswinkel, desto einfacher gestaltet sich das Überfahren der Rampe.

Der Steigungswinkel einer Rollstuhlrampe im öffentlichen und privaten Bereich

Öffentlich zugängliche Rampen sind nach DIN 18040 zu gestalten. Die Vorgaben der Norm sind für den öffentlichen Raum zwingend einzuhalten. Sie orientieren sich am Grundsatz, nachdem öffentliche Gebäude für alle Menschen unabhängig von ihren körperlichen Voraussetzungen passierbar sein müssen. Ab wann ein Steigungswinkel zu groß ausfällt, lässt sich für privat genutzte Rampen ganz individuell beantworten. Denn jeder Mensch ist einzigartig. Im privaten Wohnumfeld kann sich der Steigungswinkel einer Rollstuhlrampe an der persönlichen körperlichen Verfassung des Rollstuhl- bzw. Rollatorfahrers orientieren. Aus diesem Grund stellt die DIN 18040 für Privatgebäude und Zugänge lediglich eine grobe Orientierung dar. Das bedeutet, der Steigungswinkel lässt sich dort freier und flexibler, mit Rücksicht auf die individuelle Leistungsfähigkeit gestalten. Die meisten Personen haben mit der gesetzlich vorgeschriebenen maximalen Steigung von sechs Prozent in der Regel kein Problem. Sie können die Rampe allein überfahren. Andere wiederrum brauchen bei diesem Steigungswinkel schon eine Hilfsperson.

Welcher Steigungswinkel einer Rollstuhlrampe ist für wen geeignet?

Grundsätzlich ist ein geringer Steigungswinkel empfehlenswert. Beim Kauf einer Rampe sollten Käufer dann auf eine lange Ausführung zurückgreifen. Wie lässt sich die benötigte Rampenlänge herausfinden? Hierfür gilt es zunächst, die Gesamthöhe der Treppe zu ermitteln. Um diese herauszufinden, ist es notwendig, die Höhen der einzelnen Stufen zu addieren. Abschließend braucht es folgende Formel für die Berechnung der Steigung:

>> Gesamthöhe Treppe / Gesamtlänge der Rampe = Steigung der Rampe.

Steigung und Steigungswinkel sollten sich daran orientieren, wie genau die Rampe zum Einsatz kommt:

  • Eine Steigung von sechs Prozent macht 300 cm Rampe pro Stufe notwendig.
  • Eine Steigung von zehn Prozent ist für einen Rollator-Nutzer in der Regel noch kein Problem. Er kann sie meist noch selbstständig befahren. Für eine Person im Rollstuhl ohne Hilfsperson kann diese Steigung jedoch bereits eine Schwierigkeit darstellen. Bei zehn Prozent ist eine Rampenlänge von 180 cm je Stufe erforderlich.
  • Eine 15-prozentige Steigung lässt sich von E-Rolli-Fahrern bewältigen. Rollstuhlfahrer schaffen diesen Steigungswinkel in der Regel nur dann, wenn sie von einer schwachen Hilfsperson Unterstützung bekommen. Bei 15 Prozent braucht es 120 cm Rampenlänge je Stufe.
  • Bis 20 Prozent ist eine starke Hilfsperson definitiv unverzichtbar. Nur mit ihr kann der Rollstuhlfahrer die Rampe gefahrlos überfahren. 20 Prozent heißt, es sind 90 cm Rampenlänge je Stufe nötig.

Hilfreich ist der Rampen-Längen-Rechner auf barrierefrei.de. Er findet sich in der Detailansicht zu den einzelnen Rollstuhlrampen im rechten Seitenbereich.

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