Wer eine Rollstuhlrampe selbst bauen will, muss einige Vorgaben beachten
Eine Rampe selbst zu bauen, kann eine Herausforderung sein. Die DIN 18040 gibt an, welche Maße dabei eingehalten werden müssen. Im Gegensatz zu privaten Haushalten müssen die Vorgaben der Baunorm bei öffentlichen Gebäuden auf jeden Fall angewendet werden. Nur in seltenen Fällen und unter ganz bestimmten Voraussetzungen können Abweichungen im öffentlichen Raum zulässig sein. Vor allem muss die Rampe dann trotzdem sicher und leicht nutzbar sein, um in Gebrauch gehen zu können.
Ab wann eine Rampe als zu steil empfunden wird, ist immer eine sehr individuelle Angelegenheit. Denn der optimale Steigungswinkel einer Rollstuhlrampe kann im privaten Umfeld an der individuellen körperlichen Beeinträchtigung des Nutzers festgemacht werden. Die Regelungen im privaten Bereich sind also im Vergleich zum öffentlichen Raum nicht ganz so strikt. Jedoch stellt die DIN 18040 eine bedeutende Orientierungshilfe dar. Damit wird der Selbstbau einer Rampe schnell komplizierter als gedacht. Zweifelhaft, ob sich dieser Aufwand wirklich lohnt, denn in der Regel werden Rollstuhlrampen von Krankenkasse oder Pflegekasse (bei Vorliegen eines Pflegegrades) zu 100 Prozent finanziert.
Der Teufel steckt im Detail beim Selbstbauen einer Rollstuhlrampe
Die DIN-Norm 18040 legt genau fest, wie lang und breit eine Rampe je nach individuellen körperlichen Voraussetzungen des Nutzers sein muss. Zudem sind die Maße für die nötigen Frei- und Wendeflächen zu bedenken. Der Selbstbau einer Rampe stößt unter Berücksichtigung der DIN 18040 für Rollstuhlrampen auf folgendes Reglement:
- Eine Rampe darf höchstens eine Steigung von 6 Prozent haben. Übersteigt sie dieses Maß, ist die Rampe nicht mehr barrierefrei.
- Eine Rampe darf keine Querneigung haben. Dadurch wird verhindert, dass der Nutzer seitlich herunterrutscht.
- Die Rampenlänge ist auf 600 cm pro Abschnitt begrenzt.
- Eine Rampe, die länger als 600 cm ist, muss ein Zwischenpodest aufweisen. Das Zwischenpodest muss mindestens 150 cm lang sein. Auch wenn im Verlauf der Fläche die Geh- oder Fahrtrichtung geändert wird, ist ein Zwischenpodest erforderlich.
- Am Anfang und am Ende der Rampe müssen sich Freiflächen befinden. Diese Flächen sind als Bewegungs- und Wendeflächen gedacht und müssen mindestens 150 x 150 cm groß sein.
- Als Breite sind für eine barrierefreie Rampe mindestens 120 cm vorgeschrieben. Diese 120 cm beziehen sich aber nicht auf die Gesamtbreite der Rampenanlage, sondern auf die nutzbare Breite der Rampe.
- Sowohl an den Laufflächen als auch an den Zwischenpodesten müssen beidseitig Radabweiser angebracht sein. Diese dienen als Überfahrschutz und werden in einer Höhe von 10 cm montiert. Wird eine Rampe seitlich durch eine Wand begrenzt, kann der Überfahrschutz weggelassen werden.
- Befindet sich die Rampe draußen, muss an die Entwässerung gedacht sein. Dafür ist ein Zwischenpodest mit einer leichten Längsneigung gut geeignet. Allerdings muss die Längsneigung unter 3 % bleiben. Andernfalls wäre das Zwischenpodest kein Zwischenpodest mehr, sondern würde als Rampe gelten.
- An die Rampe samt Freifläche darf sich keine Treppe anschließen, die nach unten führt.
Eine Rampe kann aus Beton oder Metall bestehen. Wer eine Rampe aus Beton baut, muss den Platz dafür haben und eine entsprechende Schalung vornehmen. Barrierefrei.de bietet Alternativen: „Da ein solches Hilfsmittel penibel genau geplant werden muss, erfordert eine Selbstanfertigung eine hohe Präzision. Bequemer und unkomplizierter geht es, wenn eine Rampe über barrierefrei.de erworben wird. Experten finden zusammen mit Ihnen die am besten geeignete Rampe. Denn nicht nur der Steigungswinkel muss passen, damit der Rollstuhlfahrer die Rampe überhaupt richtig nutzen kann“, weiß Marco Gedert vom Informations- und Serviceprotal barrierefrei.de. Der Online-Shop von barrierefrei.de bietet sowohl feste als auch flexible Varianten für den individuellen Gebrauch, die eine aus einer durchgehenden Fläche oder aus zwei Schienen bestehen und die meist vollständig über Kranken- oder Pflegekasse finanziert werden können. „Egal ob Sie eine Schwelle überwinden wollen oder ob Sie eine Treppe erschließen möchten – entsprechende Rampen zum festen Einbau oder zur bedarfsorientierten Nutzung gibt es bei barrierefrei.de. Und selbst das Auto lässt sich mit einer Rampe erschließen“, schildert Marco Gedert.