Fördermöglichkeiten: Wer zahlt für die Rollstuhlrampe?

Fördermöglichkeiten: Wer zahlt für die Rollstuhlrampe?

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Diese Träger kommen für die Förderung einer Rollstuhlrampe infrage

Die Finanzierung von Rollstuhlrampen kann durch verschiedene Kostenträger erfolgen, darunter Pflegekassen, Krankenkassen, Unfallversicherungen und Rentenversicherungen. Diese Institutionen unterstützen je nach Ursache und Art der benötigten Anpassung des Wohnumfeldes.

Zuständige Träger und ihre Aufgaben

  1. Pflegekassen: Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für fest installierte und mobile Rollstuhlrampen, wenn diese zur Verbesserung des Wohnumfeldes von pflegebedürftigen Personen beitragen. Hierbei ist wichtig, dass ein Pflegegrad vorliegt und der Umbau mit einer Rampe bzw. eine mobile Rampe zur Erleichterung der Pflege dient.
  1. Krankenkassen: Sie finanzieren mobile Rollstuhlrampen, wenn diese der Gesundheitsversorgung dienen. Dies ist häufig der Fall, wenn die Rampe zur Genesung oder Förderung der Selbstständigkeit nach einer Krankheit, etwa nach einem Schlaganfall, benötigt wird. Hier ist eine ärztliche Verordnung, also ein Rezept erforderlich.
  1. Unfallversicherung: Wenn die Gehbehinderung aufgrund eines Arbeitsunfalls oder im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit entstanden ist, kann auch die Unfallversicherung die Kosten für eine Rollstuhlrampe übernehmen.
  1. Rentenversicherung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Rentenversicherung für die Finanzierung einer Rollstuhlrampe zuständig sein, zum Beispiel, wenn Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente oder Teilerwerbsminderungsrente besteht. Wer aufgrund von einer dauerhaften körperlichen Einschränkung einen Rentenanspruch hat, kann einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.

Klärung der Finanzierung vor dem Kauf

Bevor Sie eine Rollstuhlrampe anschaffen, sollten Sie unbedingt klären, welcher Kostenträger zuständig ist, ob und welche Kosten übernommen werden. Besonders wichtig ist dies, da die Förderung je nach Träger und Art der Rampe variieren kann. Ein frühzeitiger Kontakt mit der entsprechenden Stelle hilft, späteren Ärger zu vermeiden.

Welche Rollstuhlrampen werden gefördert?

Die Förderfähigkeit einer Rollstuhlrampe hängt von der Art des Hilfsmittels und dessen Verwendungszweck ab. Daher empfiehlt es sich, vor dem Kauf mit dem Kostenträger abzuklären, welche Rampenmodelle förderfähig sind. Besonders hilfreich kann die Angebotsfunktion auf Plattformen wie barrierefrei.de sein, mit der Sie gezielt Angebote einholen können, die für den Antrag bei der Versicherung oder Kasse erforderlich sind.

Förderprogramme und Zuschüsse

Die Finanzierung einer Rollstuhlrampe kann auch durch verschiedene Förderprogramme erleichtert werden.

  1. Pflegekasse: Bei Vorliegen eines Pflegegrades kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro für den barrierefreien Umbau des Wohnumfeldes mit einer fest verbauten Rollstuhlrampe gewähren, vorausgesetzt, es liegt dazu eine Empfehlung des Medizinischen Dienstes oder einer qualifizierten Pflegekraft vor. Der Antrag muss vor dem Umbau gestellt werden. Der Umbau muss durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden. Für mobile Rampen reicht oft eine ärztliche Verordnung.
  1. Krankenkasse: Wenn eine mobile Rollstuhlrampe ärztlich verordnet wird, übernimmt die Krankenkasse die Kosten zu 100 Prozent. In diesem Fall benötigen Sie eine Verordnung vom Arzt sowie einen Kostenvoranschlag, in dem der exakte Name der Rollstuhlrampe, die Länge und die Hilfsmittelnummer enthalten sein müssen. Diese Unterlagen können Sie dann zusammen mit dem Antrag einreichen.
  1. KfW-Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt den Einbau fest installierter Rampen im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ mit zinsgünstigen Krediten von bis zu 50.000 Euro. Eigenleistungen werden nicht gefördert. Zudem gibt es spezifische Anforderungen, wie z.B. eine Mindestbreite von 120 cm und beidseitige Handläufe. Zudem gibt es den Investitionszuschuss (455-B) für barrierefreie Umbauten, allerdings können aktuell dazu keine Anträge mehr gestellt werden können (Stand April 2025).

Übersicht der Kostenträger und Fördermöglichkeiten für Rollstuhlrampen

Kostenträger Förderbare Rollstuhlrampe Voraussetzungen Förderhöhe / Leistungen Anmerkungen
Pflegekasse Fest installierte und mobile Rollstuhlrampen Vorhandensein eines Pflegegrades, Antrag vor Baubeginn, Empfehlung durch MD oder Pflegekraft Bis zu 4.180 Euro für barrierefreien Umbau des Wohnumfeldes Antragstellung vor Umbau notwendig, Gutachten / Verordnung erforderlich
Krankenkasse Mobile Rollstuhlrampen Ärztliche Verordnung, Rampe dient der Gesundheitsversorgung 100 % der Kosten bei ärztlicher Verordnung Antrag mit Verordnung und Kostenvoranschlag erforderlich
Unfallversicherung Mobile und fest installierte Rollstuhlrampen Nach Arbeitsunfall oder bei Berufsunfähigkeit Übernahme der Kosten abhängig vom Fall Klärung vor Antragstellung nötig
Rentenversicherung Fest installierte Rollstuhlrampen zur Reha Rehabilitationsbedarf nach einer Maßnahme der Rentenversicherung Übernahme der Kosten zur Wohnumfeldanpassung Bedarf nach Rehabilitationsmaßnahme nachweisen
KfW Fest installierte Rollstuhlrampen Umsetzung des Projekts durch professionelle Handwerker, Einhaltung der DIN 18040 Zinsgünstige Kredite bis zu 50.000 Euro, Eigenleistungen werden nicht gefördert Antragstellung über Hausbank, Anforderungen beachten

Tipps für die Beantragung von Fördermitteln

  • Frühzeitig informieren: Nehmen Sie vor dem Kauf einer Rollstuhlrampe Kontakt mit den zuständigen Stellen auf, um die genauen Anforderungen zu klären.
  • Dokumentation sicherstellen: Stellen Sie sicher, dass alle nötigen ärztlichen Verordnungen, Gutachten oder Empfehlungen vorliegen, bevor Sie einen Antrag stellen.
  • Rampen vergleichen: Nutzen Sie die Angebotsfunktion auf barrierefrei.de, um passende Modelle zu finden und direkt für den Antrag einzureichen