Fakten zu Kostenträgern, Förderung und Anwendung von Rollstuhlrampen fürs Auto
Im Zeitalter der Mobilität wollen auch körperlich eingeschränkte Menschen problemlos von A nach B reisen können. Hierzu sind behindertengerechte Fahrzeuge mit fest montierter Rollstuhlrampe ein notwendiges Hilfsmittel. Doch wer finanziert den Einbau? Welche Zuschüsse gibt es? Und wer kann diese Zuschüsse beziehen? Barrierefrei.de informiert über die Grundlagen der Kostenübernahme für fest montierte Rampen an behindertengerechten Fahrzeugen. Wichtig zu wissen: Anspruch auf Förderung für ein behindertengerecht umgebautes Auto besteht grundsätzlich nur dann, wenn das Auto beruflich genutzt wird.
Die geltenden Gesetze setzen voraus, dass der körperlich eingeschränkte Mensch durch seine Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist. Das heißt, eine Förderung kommt in Frage, wenn er nur mit einem Fahrzeug seinen Arbeitsplatz erreichen kann. Das gilt auch für Menschen die von zu Hause arbeiten, wenn das Fahrzeug wegen Art oder Schwere der Behinderung gebraucht wird, um zum Beispiel beim Auftraggeber Ware abzuholen oder etwas zu liefern.
Feste Rollstuhlrampe im Auto – welcher Kostenträger für wen?
Wer eine Schwerbehinderung hat, kann einen Anspruch auf finanzielle Förderung beim Erwerb eines Autos haben. Auch barrierefreie Zusatzausstattung wie z. B. Fahr- und Lenkhilfen können gefördert werden. Das ist z.B. denkbar, wenn das Fahrzeug für die Fahrt zum Ausbildungs- oder Arbeitsplatz in Gebrauch ist. Auch Eltern eines behinderten Kindes sollten sich nach einem Anspruch auf Kraftfahrzeugförderung informieren. Wer ein behindertengerechtes Fahrzeug anschaffen will, muss je nach persönlicher Ausgangslage den entsprechenden Leistungsträger anfragen.
Die Leistungsträger für verschiedenste Personenkreise sind:
• Schüler oder Studenten – Integrationsamt
• Auszubildende – Bundesagentur für Arbeit
• Arbeiter und Angestellte mit weniger als 15 Jahren im Berufsleben – Bundesagentur für Arbeit
• Soldaten und Kriegsversehrte – Integrationsamt/Versorgungsamt
• Beamte und Selbständige – Integrationsamt
• Beschäftigte mit Teilerwerbsminderungsrente – Deutsche Rentenversicherung Bund
• Arbeitslose mit Arbeitsplatzaussicht – Bundesagentur für Arbeit/Integrationsamt
• Personen mit Arbeits- oder Wegeunfall – Berufsgenossenschaften
Finanzielle Hilfe für ein behindertengerecht umgebautes Auto gibt es nur dann, wenn keine zumutbare Alternative vorhanden ist, den Arbeitsplatz zu erreichen. Es handelt sich hier stets um Einzelfallentscheidungen durch den jeweils zuständigen Kostenträger. Die Anschaffung eines Kraftfahrzeugs wird – abhängig vom Einkommen und Grad der Behinderung – bis zu einem Betrag in Höhe des Kaufpreises, höchstens jedoch bis 9.500 Euro gefördert. Die Zusatzausstattungen für Barrierefreiheit werden vollständig übernommen. Voraussetzung dafür ist, ein technisches sowie ein medizinisches Gutachten. Ein Umbau ist an sich nur für Neuwagen denkbar. Die Kosten dafür sind hoch. Aus diesem Grund kann keine Erstattung bei älteren Fahrzeugen erfolgen.
Feste Rollstuhlrampen im Auto müssen sich anpassen
Es ist wichtig darauf zu achten, dass die Höhe der eingeklappten Rampe die lichte Höhe der Tür und des Fahrzeugs nicht überschreitet. Nur so wird gewährleistet, dass die Rampe gut ins Auto passt. Denn: Rampen für Fahrzeuge sind nicht normiert! Sie lassen sich am hinteren Bereich des Kofferraumes oder an einer seitlichen Schiebetür montieren. Die Einbaurampe wird bis zum Boden hinuntergeklappt. Menschen mit körperlichen Einschränkungen können so im Rollstuhl sitzend ins Auto transportiert werden. Die gehbehinderte Person kann zudem vorab ins Fahrzeug gesetzt und der Rollstuhl separat über die Rampe in den Laderaum geschoben werden.