KfW 455 Zuschussportal geschlossen– aktuelle Infos und Alternativen
Grafik: Rollatorfahrer mit Korb, in dem ein Zettel mit der Aufschrift "KFW" steckt, vor einer Rollstuhlrampe.

Barrierefrei umbauen geht auch ohne KfW: Was Sie jetzt wissen sollten

Das KfW-Programm 455 „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ hat viele Menschen in Deutschland dabei unterstützt, Barrieren in ihrem Zuhause zu reduzieren. Aktuell ist jedoch keine Antragstellung möglich – die Fördermittel sind ausgeschöpft, und neue Anträge werden derzeit nicht entgegengenommen (Stand: August 2025). Wer dennoch barrierefrei umbauen möchte, kann auf andere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten ausweichen.

Was wurde bisher über das KfW 455 Zuschussportal gefördert?

Gefördert wurden Bauvorhaben, die ein selbstbestimmtes Leben im Alter oder bei eingeschränkter Mobilität erleichtern. Dazu zählten etwa der Einbau von Rollstuhlrampen, die Verbreiterung von Türen, schwellenlose Übergänge, der Umbau von Badezimmern zu barrierefreien Bädern sowie die Installation von Treppen- oder Plattformliften. Auch Verbesserungen an Wegen im Außenbereich konnten bezuschusst werden. Besonders attraktiv war, dass der Investitionszuschuss nicht zurückgezahlt werden musste.

Alternativen zur KfW 455 Förderung

Aktuell sind jedoch die Mittel dieses Förderprogramms erschöpft. Welche Alternativen gibt es: Eine Option ist der KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“, der ähnliche Vorhaben wie das Zuschussprogramm unterstützt, jedoch als zinsgünstiges Darlehen vergeben wird. Wer pflegebedürftig ist und einen anerkannten Pflegegrad hat, kann von der Pflegekasse mittlerweile bis zu 4.180 Euro für bauliche Anpassungen erhalten, die Voraussetzungen für eine häusliche Pflege schaffen oder diese erleichtern und die Selbstständigkeit erhöhen. Dieser Zuschuss gilt für sogenannte Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen – dazu gehören unter anderem der Einbau von Rampen, Treppenliften oder der Umbau des Badezimmers.

Darüber hinaus bieten viele Bundesländer und Kommunen eigene Programme zur Förderung von Barrierefreiheit an. In Rheinland-Pfalz zum Beispiel unterstützt die Investitions- und Strukturbank (ISB) u.a. die barrierefreie Modernisierung von Bestandsgebäuden. Die Konditionen variieren, deshalb lohnt sich eine Recherche und das Vergleichen von Förderangeboten. Auch Stiftungen und Hilfsfonds – beispielsweise die Aktion Mensch – unterstützen Menschen mit Behinderungen oder Seniorinnen und Senioren, wenn ein barrierefreier Umbau finanziert werden muss. Zudem können Umbaukosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden – etwa als außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen.

Rollstuhlrampen: Finanzierung durch Kranken- und Pflegekassen

Für Rollstuhlrampen bestehen besonders günstige Förderbedingungen. Liegt ein Pflegegrad vor oder wurde die Rampe ärztlich verordnet, übernehmen Pflege- bzw. Krankenkassen die Kosten von vielen Rampen zu 100 Prozent. Das gilt sowohl für mobile als auch für fest installierte Rampen, wenn diese als notwendige Hilfsmittel anerkannt werden. Wer also kurzfristig eine Rampe benötigt, kann sich über barrierefrei.de ein Angebot erstellen lassen und die Finanzierung oft komplett über diese Träger sicherstellen – unabhängig von staatlichen Zuschussprogrammen.

Weitere Infos:

https://barrierefrei.de/ratgeber-news/fuer-diese-rollstuhlrampe-zahlt-die-pflegekasse.html

https://barrierefrei.de/ratgeber-news/fuer-diese-rollstuhlrampen-zahlt-die-krankenkasse.html