Förderfähige Rollstuhlrampen durch Pflegekasse in der Übersicht
Rollstuhlrampen gibt es in vielen Varianten – fest installiert, modular oder mobil. Alle erfüllen denselben Zweck: Sie beseitigen Barrieren und erleichtern Menschen mit Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen ein selbstständiges, sicheres Leben.
Der Gesetzgeber hat genau geregelt, für welche Rollstuhlrampe die Pflegekasse bzw. die Krankenkasse aufkommt. Die Pflegekasse hat lange ausschließlich die Kosten für fest verbaute, d.h. mit dem Haus verbundene Rollstuhlrampen übernommen – und dies auch nur dann, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorlag. Mittlerweile finanziert die Pflegekasse auch mobile Rollstuhlrampen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen: Wann zahlt die Pflegekasse eine fest installierte Rollstuhlrampe?
Über Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen übernimmt die Pflegekasse ausschließlich die Kosten für fest verbaute und nicht für mobile Rampen. Die Pflegekasse finanziert die Kosten für eine entsprechende bauliche Wohnraumanpassung, wenn eine Rampe dazu beiträgt,
- die Pflege erheblich zu erleichtern,
- Mobilität wiederherzustellen oder
- eine selbstständige Lebensführung zu unterstützen.
Typische Beispiele:
- fest verbaute Rampe am Hauseingang, damit die pflegebedürftige Person Arzttermine oder Einkäufe erledigen kann
- Überwindung mehrerer Stufen, um die Wohnung sicher zu verlassen
- Nutzung der fest verbauten Rampe mit einem Rollator ohne fremde Hilfe
Finanzierungshöhe:
- Bis zu 4.180 Euro pro Person mit anerkanntem Pflegegrad
- Maximal 16.720 Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte in einem Haushalt leben
Damit fördert die Pflegekasse fest installierte, stationäre Rampen, wie zum Beispiel:
- feste Flächenrampen
- modular aufgebaute Aluminiumrampen
- festverbaute Rampensysteme mit Geländer
Antragstellung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Für die Finanzierung einer fest verbauten Rampe über Zuschüsse zur Wohnraumanpassung sind folgende Schritte notwendig:
- Pflegegrad vorhanden?
Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. - Bedarf für eine fest verbaute Rollstuhlrampe dokumentieren lassen
– durch den Medizinischen Dienst (MD),
– oder durch eine qualifizierte Pflegefachkraft (Pflegedienst). - Kontakt zur Pflegekasse aufnehmen
Die Pflegekasse prüft den individuellen Fall und bestätigt die Förderung.
Eine Auswahl der durch die Pflegekasse förderfähigen fest installierten Rampenvon barrierefrei.de finden Sie hier:




Mobile Rollstuhlrampen als Pflegehilfsmittel
Neben stationären Rampen finanziert die Pflegekasse mittlerweile auch mobile Rampen, wenn diese eine Hilfsmittelnummer haben, sie die Pflege erleichtern oder eine selbstständige Bewegung im häuslichen Umfeld unterstützen. Wichtig zu wissen: Fest verbaute Rollstuhlrampen werden ausschließlich über Zuschüsse aus dem Förderprogramm für Wohnraumanpassung finanziert (siehe oben). Mobile Rampen werden dann gefördert, wenn sie im Pflegehilfsmittelverzeichnis gelistet sind.
Eine mobile Rampe kann gefördert werden, wenn:
- sie für den Transport zum Arzt oder zu Therapien benötigt wird,
- Stufen oder Schwellen flexibel überwunden werden müssen,
- sie die Pflegeperson entlastet und Unfälle verhindert.
Wichtig:
Die Pflegekasse entscheidet immer im Einzelfall, da mobile Rampen nicht unter die baulichen Maßnahmen, sondern unter Pflegehilfsmittel fallen. Die Pflegekasse der AOK zum Beispiel verlangt eine Verordnung durch den behandelnden Arzt oder eine Verordnungsempfehlung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Mit der entsprechenden Verordnung oder der Empfehlung des Medizinischen Dienstes können sich Pflegeversicherte mit Pflegegrad an ein Sanitätshaus wenden, das einen Kostenvoranschlag erstellt und an die Pflegekasse weiterleitet. Sanitätshäuser, die Vertragspartner der Pflegekasse sind, dürfen zudem geeignete Rampen aussuchen.
Antragstellung für mobile Rampen
Die Vorgehensweise unterscheidet sich leicht von der Beantragung einer stationären, fest verbauten Rampe:
- Wenn ein Pflegegrad vorhanden ist, Pflegekasse kontaktieren
Die Pflegekasse informiert über ihren genauen Antragsprozess (unterschiedlich je nach Kasse). - Verordnung notwendig?
In der Regel verlangt die Pflegekasse eine
- ärztliche Verordnung oder
- Empfehlung des Medizinischen Dienstes.
- Kostenvoranschlag einholen
Ein Sanitätshaus erstellt einen Kostenvoranschlag und übermittelt ihn direkt an die Pflegekasse. Viele Sanitätshäuser dürfen geeignete Modelle direkt auswählen. Wichtig dabei ist, dass eine Verordnung sich auf die exakte Produktbezeichnung der Rampe im Kostenvoranschlag bezieht.
Diese mobilen Rollstuhlrampen von barrierefrei.de können durch die Pflegekasse gefördert werden:















Eine Übersicht über alle Rampenmodelle auf barrierefrei.de finden Sie hier.