Rollstuhlrampe und Steigung: Wie steil darf eine Rampe sein?
Von der Steigung der Rampe ist abhängig, wie bequem und einfach sie sich nutzen lässt
Das Wichtigste zur Steigung zusammengefasst:
- Die Steigung einer Rollstuhlrampe ist maßgeblich dafür, wie leicht oder schwer sich eine Rampe benutzen lässt. Denn: Je geringer die Steigung ausfällt, desto einfacher wird das Überfahren der Rampe.
- Die Steigung der Rampe lässt sich durch die zuvor ermittelte Gesamthöhe der Treppe errechnen. Hierfür gilt es, die Höhen der einzelnen Stufen zu addieren. Anschließend kommt folgende Formel zur Anwendung, damit die Steigung berechnet werden kann: Gesamthöhe Treppe / Gesamtlänge der Rampe = Steigung der Rampe
Ab wann genau ist eine Rampe zu steil? Zu Hause fällt die Antwort auf diese Frage individuell aus. Denn der optimale Steigungswinkel einer Rollstuhlrampe lässt sich im privaten Umfeld an der individuellen körperlichen Beeinträchtigung und Leistungsfähigkeit von Rollstuhl- und Rollator-Nutzern festmachen. Da jeder Mensch einzigartig und die physische Verfassung unterschiedlich ist, kann nur für öffentlich genutzte Rampen eine allgemeingültige Aussage zur passenden Steigung getroffen werden. Im privaten Bereich sollten stets die Bedürfnisse der Menschen berücksichtigt werden, die die Rampe benutzen. Das dient dem Komfort und der Barrierefreiheit. So ist für manche Personen die gesetzlich festgeschriebene maximale Steigung von sechs Prozent noch gerade so alleine zu bewältigen, während für andere bei einem solchen Steigungswinkel die Rollstuhlrampe bequem und ohne Hilfe befahrbar ist.
Rampe für Rollstuhl: Die DIN 18040 gibt Orientierung für die Steigung
Es empfiehlt sich, bei der Entscheidungsfindung im Privatbereich eine geringe Steigung zu wählen. Das garantiert einen hohen Komfort, also eine angenehme Nutzung. Wer also eine Rampe kaufen will, sollte eine möglichst lange Ausführung wählen. So kann im Idealfall die maximale Steigung für Rollstuhlfahrer und Rollatoren von sechs Prozent eingehalten werden. Dennoch ist die in der DIN 18040 für barrierefreies Bauen festgeschriebene maximale Steigung im Privatbereich nur eine Leitlinie. Denn im privaten Bereich ist nicht überall, wo eine Rampe gebraucht wird, auch genügend Platz vorhanden. Der Ausgleich des Höhenunterschieds an Treppen oder Stufen ist daher nicht immer einfach.
So errechnet sich die benötigte Rampenlänge in drei Schritten
- Zunächst gilt es, die Gesamthöhe der Treppe auszumessen: Hierfür muss jede Stufe in ihrer Höhe gemessen werden. Die Ergebnisse werden addiert.
- Überlegen Sie nun, wie die Rampe genutzt werden soll:
– Durch einen Rollstuhlfahrer ohne Hilfsperson?
– Durch einen Rollatorfahrer ohne Hilfe?
– Durch einen Nutzer eines E-Rollis?
– Durch einen Rollstuhlfahrer mit schwacher Hilfsperson?
– Durch einen Rollstuhlfahrer mit starker Hilfsperson? - Daraus erschließt sich die nötige Steigung:
– Bei sechs Prozent Steigung sind 300 cm Rampe pro Stufe nötig. Das ist die längste mögliche Rampenlänge.
– Eine Steigung von zehn Prozent stellt für einen Menschen mit Rollator meistens noch keine Schwierigkeit dar und kann selbstständig befahren werden. Für einen Selbstfahrer im Rollstuhl kann diese Steigung bereits eine Herausforderung sein. Bei zehn Prozent braucht es eine Rampenlänge von 180 cm je Stufe.
– Eine 15-prozentige Steigung können Fahrer eines E-Rollis bewältigen, Rollstuhlfahrer dann, wenn ihnen eine schwache Hilfsperson zur Seite steht. Bei 15 Prozent sind 120 cm Rampenlänge je Stufe nötig.
– Bis 20 Prozent ist eine starke Hilfsperson auf jeden Fall notwendig. Nur dann kann der Rollstuhlfahrer die Rampe sicher überwinden. 20 Prozent bedeutet, 90 cm Rampenlänge je Stufe.Berechnet wird die Steigung der Rampe mit Hilfe der zuvor ausgemessenen Gesamthöhe der Treppe. Dafür gilt folgende Formel:>> Gesamthöhe Treppe / Gesamtlänge der Rampe = Steigung der Rampe.– Mit den gewonnenen Daten, können Sie die nötige Länge Ihrer Rampe ausrechnen:
Die Höhe der Treppe in cm / Steigung in % = Rampenlänge in Meter.
Nutzen Sie zur Auswahl der Rampe anhand der Nutzungsart gerne unseren Rampenberater.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]
FAQs zur Steigung von Rollstuhlrampen
Welche Steigung darf eine Rollstuhlrampe haben?
Die Steigung einer Rollstuhlrampe sollte im Idealfall maximal sechs Prozent betragen, um einen hohen Komfort und einfache Nutzung zu gewährleisten. Diese maximale Steigung ist gemäß der DIN 18040 für öffentlich zugängliche Rampen festgelegt. Im privaten Bereich kann die Steigung individuell an die Bedürfnisse der Nutzer angepasst werden.
Wie steil darf eine Auffahrrampe sein?
Eine Auffahrrampe darf je nach Nutzung und Nutzergruppe unterschiedliche Steigungen aufweisen:
- Für Rollstuhlfahrer ohne Hilfsperson: maximal 6%.
- Für Rollatorfahrer ohne Hilfe: bis zu 10%.
- Für Nutzer eines E-Rollis oder Rollstuhlfahrer mit schwacher Hilfsperson: bis zu 15%.
- Für Rollstuhlfahrer mit starker Hilfsperson: bis zu 20%.
Wie berechnet man die Neigung einer Rampe?
Die Neigung einer Rampe wird berechnet, indem die Gesamthöhe der Treppe durch die Gesamtlänge der Rampe geteilt wird. Die Formel lautet: >> Gesamthöhe Treppe / Gesamtlänge der Rampe = Steigung der Rampe.
Welche Steigung ist noch begehbar?
Eine maximale Steigung von bis zu 6% gilt allgemein als bequem und ohne Hilfe befahrbar für die meisten Rollstuhlfahrer und natürlich für Fußgänger. Eine Steigung von 10% kann für Rollatornutzer noch selbstständig begehbar sein, während sie für selbstfahrende Rollstuhlnutzer bereits eine Herausforderung darstellen kann. Steigungen von 15% sind für E-Rollis geeignet oder für Rollstuhlfahrer mit schwacher Hilfsperson. Steigungen bis zu 20% sind nur mit einer starken Hilfsperson sicher begehbar.