Infos und Anwendungtipps für die richtige Breite einer Rollstuhlrampe
Flächenrampen bestehen aus einer durchgängigen Fläche. Schienenrampen setzen sich aus zwei parallel zueinander angeordneten und voneinander getrennten Schienen zusammen. Doch wie breit muss eigentlich die Fahrfläche dieser Rollstuhlrampen sein?
Woran sollte sich die Breite der Flächenrampe orientieren?
Die Breite einer Flächenrampe orientiert sich an verschiedenen Gesichtspunkten. Grundsätzlich gilt: Mit der Breite der Rampe erhöht sich ihre Flexibilität. Denn durch eine breitere Fahrfläche können verschiedene Hilfsmittelmodelle die Rampe benutzen. Rollstühle und Rollatoren verfügen über unterschiedliche Radabstände. Ihre Maße sind variabel. Mit einer breiteren Rollstuhlrampe ist gewährleistet, dass sowohl Rollstühle als auch Rollatoren mit verschiedenen Radabständen auf ihr passieren können.
Zudem sind bauliche Begebenheiten nicht zu verkennen. Eine breitere Rampe muss an ihrem Einsatzort den nötigen Raum und Platz finden, um ihrer Aufgabe gerecht werden zu können. Das ist gleichsam eine Frage der Sicherheit. Passen bauliche Sachverhalte nicht zu den Maßen der Rollstuhlrampe, vermindert das folglich den sicheren Gebrauch.
Mindestens 120 cm sind als Breite für eine Flächenrampe in der DIN 18040 vorgeschrieben. Diese 120 cm beziehen sich nicht auf die Gesamtbreite der Rampenanlage, sondern auf die nutzbare Breite der Rampe. Die Vorgaben der DIN beziehen sich auf öffentliche Bereiche. Für den Privatgebrauch kann die Rampe auch schmaler sein.
Breite entscheidet bei Rollstuhlrampen über Komfort und Barrierefreiheit
Rollstuhlreifen sollen nach der Europäischen Reifen- und Felgennorm (ETRTO) gekennzeichnet sein. Ein Standardreifen weist demnach eine Reifenbreite von 3,2 cm auf. Am Beispiel der Rollstuhlrampe klappbar mit 23 cm (außen) und 21 cm (innen) pro Schiene heißt das für das Herunterfahren mit hoch gehobenen Vorderreifen: Bei mittiger Reifenplatzierung beträgt der Abstand zwischen der Außenseite des Rollstuhlreifens und der Aufkantung der Rampe auf beiden Seiten 8,9 cm. Beim Hochfahren werden auch die Vorderreifen über die Schienenrampe gerollt. Deren Abstand ist kleiner als der der Hinterreifen. Das heißt, die Reifenbreite setzt sich beim Herauffahren der Rampe aus der Strecke von der Innenkannte des Vorderreifens bis zur Außenkante des hinteren Reifens zusammen. Mit diesen Werten lässt sich das „Spiel“ der Reifen in einer Schiene ermitteln.
Bei den Rollstuhlrampen ist es wichtig, die Bewegungsflächen vor und nach der Rampe nicht außer Acht zu lassen. Denn der Rollstuhlfahrer sollte bei Bedarf die Richtung ändern können. Die Bewegungsflächen wollen genau diese Freiheit schaffen. In den offiziellen Regelungen der DIN 18040 ist eine Maß mit mindestens 150 cm x 150 cm für die Bewegungsfläche verzeichnet. Für alle anderen Nutzer wie Menschen mit Rollatoren müssen 120 cm x 120 genügen.
Beispiel Schienenrampen: Schienenrampen von barrierefrei.de gibt es in unterschiedlichen Breiten. So bewegen sich die Schienen der Rollstuhlrampe leicht je nach Modell zwischen 15 cm innen und 23,5 cm außen. Die Rollstuhlrampe / Teleskoprampe 2-teilig dagegen hat eine Breite von 15,5 cm (innen) und 19 cm (außen), während die Rollstuhlrampe / Teleskoprampe 3-teilig 16 cm (innen) und 23 cm (außen) zu verzeichnen hat. Wer flexibel für breitere Rollstühle sein will, sollte auch breitere Schienen wählen. Bei Schienenrampen jedoch gilt zu beachten, dass sie grundsätzlich nicht mit Rollatoren nutzbar sind.