Wohnraumanpassung – Finanzierung durch die Pflegekasse?

Wohnraumanpassung – Finanzierung durch die Pflegekasse?

Wenn es alleine nicht mehr geht, stellt sich schnell die Frage nach Unterstützung – auch finanzieller Art. Verschiedene Institutionen kommen für die Finanzierung zum Beispiel eines behindertengerechten Umbaus in Frage. Die Zuständigkeit des jeweiligen Kostenträgers hängt dabei u.a. von der Art der Behinderung, der Arbeitsfähigkeit oder den finanziellen Mitteln des Betroffenen ab.

Die Pflegekasse gibt erst dann finanzielle Hilfen, wenn der Betroffene einem Pflegegrad zugeordnet wurde. Aber auch andere Kostenträger helfen mit zinsverbilligten Darlehen oder Zuschüssen. Eine Übersicht über die Förderprogramme von Bund und Ländern finden Sie im Förderbereich auf barrierefrei.de. Wenn Sie in einen Pflegegrad eingestuft wurden, können Sie über Ihre Pflegekasse Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes erhalten, wenn dadurch

  • häusliche Pflege überhaupt erst möglich wird und ansonsten eine stationäre Pflege erforderlich wäre,
  • häusliche Pflege erheblich erleichtert und damit eine Überforderung der Leistungskraft des Pflegebedürftigen bzw. der Pflegekräfte verhindert wird oder
  • eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wieder hergestellt – also die Abhängigkeit von einer Pflegekraft verringert – werden kann.