Hilfsmittel und Wohnraumanpassung: Ihre Rechte und Möglichkeiten im Überblick
Rollstuhlrampen erleichtern den Alltag für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen erheblich. Doch wann übernimmt die Pflegekasse die Kosten? Barrierefrei.de hat die wichtigsten Fakten zusammengestellt.
Voraussetzung zur Finanzierung von Rollstuhlrampen: Pflegegrad und medizinische Notwendigkeit
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten sowohl für fest verbaute als auch für Rollstuhlrampen, die mobil und an verschiedenen Orten zum Einsatz kommen. Allerdings unterscheiden sich die Antragsverfahren für beide Rampenarten. In beiden Fällen ist ein anerkannter Pflegegrad Voraussetzung für die Kostenübernahme. Zudem muss die Rampe dazu dienen, die Selbstständigkeit des pflegebedürftigen Menschen zu bewahren und eine Pflege zuhause durch einen besseren Zugang zum Haus oder der Terrasse zu erleichtern und Stolperfallen auszuschalten. Was ist bei den verschiedenen Rampenarten im Rahmen der Antragstellung außerdem zu beachten?
Wann zahlt die Pflegekasse für fest installierte Rollstuhlrampen?
Fest installierte Rampen sind stationär und fest mit dem Gebäude verbunden. Sie werden häufig für Hauseingänge oder andere dauerhafte Hindernisse eingesetzt. Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse erfolgt bis zu 4.000 Euro pro Anschaffung und Einbaumaßnahme, wenn ein Pflegegrad vorliegt und der Bedarf durch den Medizinischen Dienst (MD) oder eine Pflegekraft bestätigt wird. Bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt kann sich die Fördersumme auf bis zu 16.000 Euro erhöhen.
Antragsverfahren für fest installierte Rampen:
- Bedarf feststellen: Ein Gutachten des MDK oder eine Bescheinigung der Pflegekraft muss dokumentieren, dass die Rampe zur Erleichterung der Pflege notwendig ist.
- Antrag stellen: Ein formloses Schreiben mit der Begründung des Bedarfs und einem Kostenvoranschlag des Rampenherstellers ist bei der Pflegekasse einzureichen mit dem Hinweis auf das Programm „Wohnumfeld verbessernde Maßnahme“.
- Genehmigung abwarten: Nach der Prüfung durch die Pflegekasse erfolgt die Genehmigung, erst danach sollte bestellt werden und die Installation beginnen.
Wann zahlt die Pflegekasse für mobile Rollstuhlrampen?
Mobile Rampen bieten eine flexible Lösung für temporäre oder wechselnde Barrieren. Diese Rampen haben ein geringeres Gewicht, sind nicht fest verbaut und erleichtern beispielsweise den Zugang zu Gebäuden oder das Passieren von Schwellen. Auch mobile Rampen können finanziert werden, wenn die Pflegekasse den Bedarf anerkennt. Wichtig ist dabei die ärztliche Verordnung und die Einzelfallprüfung durch die Pflegekasse. Es empfiehlt sich, vor Antragsstellung Kontakt mit der Pflegekasse aufzunehmen.
Antragsverfahren für mobile Rampen:
- Kontakt mit der Pflegekasse aufnehmen, um Antragsverfahren zu klären.
- Angebot auf barrierefrei.de für die gewünschte Rollstuhlrampe erstellen.
- Verordnung einholen: Für mobile Rampen ist häufig eine ärztliche Verordnung oder eine Empfehlung des MD erforderlich. Wichtig: Beim Arzt darauf achten, dass in der Verordnung der exakte Name der Rampe, die Länge und die Hilfsmittelnummer identisch zum Angebot von barrierefrei.de stehen.
- Sanitätshaus kontaktieren: Mit der Verordnung und dem Angebot von barrierefrei.de zum Sanitätshaus gehen und dort den Spezialisten die Abwicklung mit der Pflegekasse überlassen.
- Genehmigung und Anschaffung: Nach der Genehmigung durch die Pflegekasse wird das Sanitätshaus die Rollstuhlrampe bestellen und liefern.
Damit die Finanzierung durch die Pflegekasse gelingt: Tipps zur erfolgreichen Antragsstellung
- Achten Sie darauf, dass der Bedarf für die Rampe detailliert beschrieben ist.
- Reichen Sie bei der Pflegekasse einen präzisen Kostenvoranschlag ein. Diesen können Sie zum Beispiel ganz einfach über die Angebotsfunktion auf barrierefrei.de erstellen.
- Pflegeberater der Krankenkasse können Ihnen helfen, den Antrag korrekt zu formulieren und alle erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Welche Rollstuhlrampen von barrierefrei.de werden finanziert?
Barrierefrei.de bietet eine große Auswahl an förderfähigen Rollstuhlrampen, darunter fest verbaute Flächenrampen und mobile Rampen. Viele dieser Rampen verfügen über eine Pflegehilfsmittelnummer, sodass die Finanzierung durch die Pflegekasse einfach genehmigt werden kann.
Eine Übersicht über die Rampenmodelle von barrierefrei.de finden Sie hier.