DIN 18040 regelt Barrierefreiheit für öffentliche Verkehrswege

Barrierefreiheit: Skizze eines Rollstuhlfahrers

DIN 18040 regelt Barrierefreiheit für öffentliche Verkehrswege

Seit Dezember 2014 ist sie in Kraft: Die Norm 18040 – 3, die ihren inhaltlichen Schwerpunkt auf öffentliche Verkehrswege und Freiräume richtet. Sie schließt damit inhaltlich an die Normen 18040-1 und 18040-2 an, die sich mit den Regeln für barrierefreies Bauen von Gebäuden und Wohnungen auseinander setzen. Hintergrund der neuen Norm ist die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes, das darauf zielt, allen Menschen unabhängig von ihren körperlichen oder kognitiven Voraussetzungen einen Zugang zu öffentlichen Lebensbereichen zu ermöglichen – ohne Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe. Dabei stehen die Bedürfnisse von älteren, seh- oder gehbehinderten Menschen genauso im Fokus wie von Personen, die mit dem Kinderwagen oder mit Gepäck unterwegs sind. Ziel ist, durch die Anwendung der Normen die Fortbewegung von Menschen im öffentlichen Raum wesentlich zu erleichtern.

Wann ist öffentlicher Raum barrierefrei – die DIN 18040-3 macht klare Vorgaben

Inhaltlich konzentriert sich die DIN 18040-3 auf Vorgaben für Wege, Fläche, Bodenbeläge, Leitsysteme und Querungsstellen. Sie hat somit auch eine erhebliche Relevanz für die Städte- und Infrastrukturplanung. Sie legt allgemeine Planungsgrundlagen fest und informiert über die barrierefreie Gestaltung von allen baulichen Anlagen, seien es Rampen, Gehwege, Aufzüge, Treppen usw., die im Sinne des ungehinderten Zugangs für alle Menschen beachtet werden müssen. Dazu gehören auch Vorgaben zum Öffentlichen Personen-Nahverkehr sowie Spielplätzen und Freizeitanlagen.

Mehr über die DIN 18040