Rampen zwingend barrierefrei?
DIN-konform oder nicht, für die barrierefreie Nutzung von Rollstuhlrampen gibt es gesetzliche Vorgaben, vor allem im öffentlichen Bereich. Denn eine Rampe ist erst dann im rechtlichen Sinne wirklich barrierefrei, wenn sie entsprechend der Bestimmungen in der DIN 18040 für barrierefreies Bauen angebracht wurde. Doch was heißt das genau? Und was bedeutet es für die Rollstuhlrampe, die im privaten Bereich oder unterwegs genutzt wird?
Wann ist eine Rollstuhlrampe im rechtlichen Sinne barrierefrei?
Der Gesetzgeber hat in der Baunorm DIN 18040 festgelegt: Eine Rollstuhl Rampe ist dann barrierefrei, wenn ihre Steigung sechs Prozent nicht übersteigt, wenn sie mindestens 120 cm breit ist, über Geländer auf beiden Seiten sowie über eine mindestens zehn Zentimeter hohe seitliche Aufkantung verfügt. Außerdem muss bei sehr langen Rampen mindestens alle sechs Meter ein Ruhepodest mit einer Bewegungsfläche von 150 x 150 cm vorhanden sein.
Wann muss eine Rollstuhlrampe zwingend DIN-konform gebaut sein?
Rollstuhl Rampen, die sich im öffentlichen Raum befinden, müssen entsprechend der Norm DIN 18040 gestaltet werden. Das gilt für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Verwaltungsgebäude ebenso wie für Läden, Hotels, Gaststätten und Restaurants oder auch Arztpraxen und Apotheken. Zwar gibt es dabei auch einen Bestandsschutz für bestehende Gebäude, bei Neubauten allerdings sind die Normvorgaben zwingend zu beachten. Die Landesbauordnungen der Bundesländer sehen auch in Bereichen von Mehrfamilienhäusern Barrierefreiheit verpflichtend vor.
Muss eine Rollstuhl Rampe auch im privaten Bereich DIN-konform sein?
Es ist eine Frage des Komforts und des baulich Machbaren, ob eine Rampe im privaten Bereich DIN-konform gestaltet wird. Zwingend vorgegeben durch den Gesetzgeber ist es jedenfalls nicht. Doch es kann durchaus Sinn machen, denn die Gestaltung einer Rollstuhl Rampe nach DIN-Vorgaben beinhaltet ein Maximum an Sicherheit und Komfort für ihren Nutzer. Ein Beispiel: Mit einer Steigung von höchstens sechs Prozent wie sie die DIN 18040 für barrierefreie Rollstuhl Rampen vorsieht, kann ein Rollstuhlfahrer oder E-Rolli-Nutzer die Rampe alleine befahren. Liegt die Steigung darüber, ist eine Hilfsperson oder zwingend ein Antrieb erforderlich, um die Rollstuhlrampe sicher befahren zu können.
Rollstuhlrampen komfortabel und barrierefrei auch im privaten Bereich nutzen
Den höchsten Komfort beim Befahren einer Rollstuhl Rampe erreichen Rollstuhlfahrer, wenn die Steigung nicht höher als sechs Prozent ist. In der Regel kann der Rollstuhl- oder Rollator-Nutzer diese Höhe eigenständig und ohne fremde Hilfe überwinden. Doch nicht immer ist die bauliche Situation vor Ort so gestaltet, dass sich ohne weiteres eine Steigung von maximal sechs Prozent darstellen lässt. Um diese geringe Steigung zu erreichen, muss die Rampe gegebenenfalls sehr lang sein, was baulich nicht immer machbar ist. Während sechs Prozent Steigung an öffentlichen Gebäuden gesetzlich vorgegeben ist, obliegt im privaten Bereich den Nutzern die Entscheidung, ob sie ihre Rampe auch mit einer höheren Steigung nutzen.
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