Rollstuhlrampe steuerlich absetzen?

Grafik: Rollstuhlfahrer vor Rampe mit Geldzeichen darüber

Rollstuhlrampe steuerlich absetzen?

Wer aus gesundheitlichen Gründen oder altersbedingt umbauen muss, kann unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Zuschüsse erhalten. Zudem können Gesundheits- bzw. Umbaukosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

Dabei ist jedoch zu beachten:

  • Wer einen Zuschuss von der Pflegekasse für den behindertengerechten Umbau erhält, muss die Erstattungen von den Kosten abziehen.
  • Von der Steuer absetzen lassen sich nur jene Kosten, die nach dem Abzug der Erstattungen oder Zuschüsse übrigbleiben. Sie müssen zudem eine sogenannte zumutbare Belastung überschreiten.

Das trifft jedoch nicht auf öffentlich geförderte Umbauvorhaben zu, bei denen zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse zum Tragen kommen.

Behindertengerechter Umbau am Haus

Kommt es zu körperlichen Beeinträchtigungen ist meist eine bauliche Anpassung des vorhandenen Wohnraums notwendig. Mit einem barrierefreien bzw. barrierearmen Umbau lassen sich Wohnungen oder Häuser an die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen anpassen, zum Beispiel über den Einbau einer Rollstuhlrampe oder eines barrierefreien Badezimmers. Die Kosten dafür lassen sich in der Regel als außergewöhnliche Belastung vom zu versteuernden Einkommen absetzen. Denn im Falle einer Behinderung oder bei Krankheit erfolgt der Umbau notwendigerweise.

Es ist aber darauf zu achten, dass Anschaffungskosten für ein größeres Grundstück keine außergewöhnliche Belastung darstellen. Denn diese Kosten entstehen nicht unbedingt aufgrund der Krankheit oder Behinderung eines Menschen. Die Mehrkosten begründen sich stattdessen auf der frei gewählten Größe einer Wohnung und stehen nach Einschätzung des Bundesfinanzhofes nicht im Zusammenhang mit der Behinderung.

Rollstuhlrampen und Umbauten am Fahrzeug von Steuer absetzen

Autofahren mit Einschränkungen? Moderne Fahrzeuge mit Schwenksitz, Lenkhilfen, Drehknopf oder Rollstuhlrampe machen behinderte Menschen mobil. Doch günstig ist ein behindertengerechtes Fahrzeug nicht. In der Regel tragen die Krankenkasse und die Pflegekasse die Kosten nicht. Sie argumentieren: Es könne ein Fahrdienst genutzt werden. In diesem Fall lässt sich die behindertengerechte Umrüstung des Fahrzeugs steuerlich absetzen. Seit Mai 2010 ist der komplette Abzug der Kosten in voller Höhe im Jahr der Zahlung denkbar.

Bis zum Jahr 2010 waren die Kosten für einen solchen Umbau nicht komplett in einem Steuerjahr absetzbar. Stattdessen war es nötig, die Ausgaben für die Umrüstung über mehrere Jahre abzuschreiben. Dies wurde auf die restliche Nutzungsdauer des PKWs umgelegt. Das Finanzamt geht bei einem Neuwagen von einer Nutzungsdauer von sechs Jahren aus. Fand ein Umbau des Neuwagens unmittelbar nach dem Kauf statt, galt es die Kosten auf sechs Jahre gleichmäßig zu verteilen. Jedes Jahr war es notwendig, sie in der Steuererklärung zu vermerken.

Letztlich geht es bei der Absetzbarkeit von Kosten für einen barrierefreien Umbau immer um den konkreten Einzelfall. Es macht deshalb Sinn, einen Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein für eine Beratung hinzuzuziehen.