Rollstuhlrampen kaufen oder mieten?

Rollstuhlrampen kaufen oder mieten?

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Vor- und Nachteile von Kauf oder Miete einer Rollstuhlrampe im Überblick

Rampen – mieten oder kaufen? Mit dieser Frage beschäftigen sich viele Menschen, die in ihrem Alltag auf Hilfsmittel für ihre Mobilität angewiesen sind. Doch ist Mieten wirklich die bessere Alternative? Patienten mit einer dauerhaften Beeinträchtigung oder einer akuten Erkrankung können vom Kauf einer Rampe profitieren, insbesondere dann, wenn die Krankenkasse oder die Pflegekasse auf Antrag die Kosten zu 100 Prozent übernimmt.

Rollstuhlrampe kaufen oder mieten – was macht Sinn?

Im Alltag von Rollstuhl- oder Rollatornutzern können schon kleinste Hindernisse ein Problem sein – sei es der Übergang zum Balkon oder der Hauseingang mit Treppenstufen. Rollstuhlfahrer benötigen meist eine dauerhafte und verlässliche Hilfe an diesen Stellen. Wer eine Rampe mietet, ist nur temporär gut ausgestattet.

Wird eine Rampe gemietet, ist das mit wiederkehrenden Kosten verbunden. Mieter sind mit unterschiedlichen Tarifen konfrontiert. Diese können für einzelne Tage oder Wochen anfallen. Eventuell finden Wochen- oder Monatstarife Anwendung. Beim Kauf, auch bei der Anschaffung über Kranken- und Pflegekasse dagegen ist die Rampe nach der vollständigen Begleichung des Kaufbetrages persönliches Eigentum, weshalb wiederkehrende Kosten entfallen. Zudem wertet eine dauerhafte barrierefreie Erschließung des eigenen Wohnraums die Immobilie auf.

Kranken- und Pflegekasse finanzieren Rollstuhlrampen auf Antrag zu 100 Prozent

Die Lieferung größerer Rampen erfolgt per Spediteur, über den ggf. auch der Rücktransport wieder organisiert werden muss. Eine fest installierte Rampe erspart diesen Umstand. Ob mobil oder fest installiert: Ist eine Rampe dauerhaft in Gebrauch, ist ein Kauf bzw. die vollständige Kostenübernahme durch Kranken- oder Pflegekasse der Miete vorzuziehen.

Vor der Anschaffung einer Rampe sollten Sie in einem Gespräch mit der Krankenkasse oder der Pflegekasse klären, ob diese die Kosten übernimmt. Dies ist in vielen Fällen denkbar. Das jeweilige Modell muss von der Krankenkasse bzw. der Pflegekasse grünes Licht erhalten. Für die finanzielle Unterstützung durch die Krankenversicherung braucht es die Verordnung eines Arztes. Die Rampe muss in diesem Fall eine Hilfsmittelnummer aufweisen sowie im Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelkatalog gelistet sein. Das ist bei vielen Rampen von barrierefrei.de der Fall.

Für einen Finanzierungsantrag bei der Pflegekasse muss ein Pflegegrad vorliegen. Zudem sollte sich entweder der medizinische Dienst in seinem Gutachten zur Einstufung in einen Pflegegrad oder eine qualifizierte Pflegekraft für die Anschaffung einer Rollstuhlrampe aussprechen. Für einen barrierefreien Umbau kann bei Vorliegen eines Pflegegrads ein Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der Kosten beantragt werden. Dieser wird bei entsprechenden Voraussetzungen bis zu einer Höhe von 4000 Euro (Stand Mai 2024) bewilligt. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, lässt sich der Zuschuss bis zu einer Summe von max. 16.000 Euro addieren.

Eine Rampe zu mieten, muss meist auf eigene Faust erfolgen. Krankenkassen und Pflegekassen unterstützen in der Regel keine gemieteten Rampen.

Aus dem Sortiment von barrierefrei.de werden folgende Rollstuhlrampen von der Krankenkasse finanziert:

Flächenrampe leicht. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Flächenrampe leicht. Foto: barrierefrei.de
Kofferrampe leicht. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Kofferrampe leicht. Foto: barrierefrei.de
Flächenrampe klappbar leicht. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Flächenrampe klappbar leicht. Foto: barrierefrei.de
Kofferrampe Alu. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Kofferrampe Alu. Foto: barrierefrei.de
Flächenrampe klappbar. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Flächenrampe klappbar. Foto: barrierefrei.de
Kofferrampe extrem leicht. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Kofferrampe extrem leicht. Foto: barrierefrei.de
Flächenrampe 2-teilig. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Flächenrampe 2-teilig. Foto: barrierefrei.de

Auch Stufenrampen und Keilbrücken werden von der Krankenkasse auf Antrag vollständig finanziert:

Schwellenkeil Gummi. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Schwellenkeil Gummi. Foto: barrierefrei.de
Stufenrampe leicht. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Stufenrampe leicht. Foto: barrierefrei.de
Keilbrücke variabel. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Keilbrücke variabel. Foto: barrierefrei.de

Schienenrampen werden auf Antrag zu 100 Prozent von der Krankenkasse finanziert, soweit die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen:

Teleskoprampe 3-teilig BREIT. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Teleskoprampe 3-teilig BREIT. Foto: barrierefrei.de
Teleskoprampe 2-teilig. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Teleskoprampe 2-teilig. Foto: barrierefrei.de
Teleskoprampe 3-teilig. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Teleskoprampe 3-teilig. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe klappbar. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe klappbar. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe klappbar UND teleskopierbar. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe klappbar UND teleskopierbar. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe leicht. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe leicht. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe mobil klappbar 2-teilig. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe mobil klappbar 2-teilig. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe mobil klappbar 3-teilig. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe mobil klappbar 3-teilig. Foto: barrierefrei.de

Die Krankenkasse kann außerdem die Kosten für Schwellenbrücken vollständig übernehmen. Sie sind für Türschwellen geeignet.

Schwellenbrücke. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Schwellenbrücke. Foto: barrierefrei.de
Schwellenbrücke hoch. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Schwellenbrücke hoch. Foto: barrierefrei.de
Balkonbrücke: Rollstuhlrampe für den Übergang zum Balkon. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Balkon- /Terrassenbrücke. Foto: barrierefrei.de

 

Rollstuhlrampen, die keine Förderung erhalten

Fazit: Alles in allem macht die Miete einer Rampe nur bei einer sehr kurzen, zeitlich befristeten Nutzung Sinn. Kosten und Aufwand stehen bei einer längeren Nutzung in keinem Verhältnis – vor allem dann nicht, wenn die Kosten für die Rollstuhlrampe beim Kauf vollständig von der Kranken- bzw. Pflegekasse übernommen werden.

Übersicht der Rollstuhlrampen von barrierefrei.de