Bewegungsflächen

Bewegungsflächen

Dorma Porteo Haustür Rollator
Bei der barrierefreien Gestaltung von Wohnräumen sind ausreichend große Bewegungsflächen, zum Beispiel vor Türen, zu beachten.

Grundsätzlich gilt: Die Größe einer Bewegungsfläche sollte sich an der erforderlichen Bewegungsfläche von Rollstuhlfahrern orientieren. Diese Flächen dürfen sich bis auf einige Ausnahmen überlagern. Bauteile und Einrichtungsgegenstände wie Rohrleitungen, Mauervorsprünge, Heizkörper oder Handläufe dürfen nicht in die Fläche hineinragen.

 

Auch die Lichtraumprofile und Montagehöhen für Einrichtungsgegenstände wie Waschtisch, Bedienungselemente usw. sind festgelegt. Die vorgeschriebenden Maße sind den entsprechenden Informationen zu entnehmen. Eine Bewegungsfläche innerhalb einer Wohnung oder eines Aufenthaltsraumes mit gemeinschaftlicher Nutzung muss mindestens 150 cm breit und 150 cm tief sein und als Wendemöglichkeit in jedem Raum dienen. Ausgenommen davon sind kleine Räume, die der Rollstuhlbenutzer ausschließlich vorwärts oder rückwärts benutzt.

 

Vor der Längsseite des Bettes, das bei Bedarf von zwei Seiten zugänglich sein muss, oder vor Schränken sollte eine Bewegungsfläche von mindestens 150 cm Tiefe zur Verfügung stehen. Entlang von Möbeln, die der Rollstuhlbenutzer seitlich anfährt, zwischen Wänden und neben Bedienvorrichtungen muss eine 120 cm breite und 90 cm tiefe Fläche Platz sein. Die Bewegungsfläche vor handbetätigten Türen auf der aufschlagenden Seite muss mindestens 150 cm breit und 150 cm tief sein, vor handbetätigten Drehflügeltüren auf der nicht aufschlagenden Seite 150 cm breit und 120 cm tief und vor Schiebetüren 190 cm breit und 120 cm tief sein.

 

Produkte für eine barrierefreie Raumausstattung