Höherer Zuschuss für Rollstuhlrampen

Frau vor Rollstuhlrampe, Geldscheine mit Fragezeichen darüber

Höherer Zuschuss für Rollstuhlrampen

Pflegekasse unterstützt die Verbesserung des Wohnumfeldes, zum Beispiel mit Rollstuhlrampen, mit bis zu 4.000 Euro Zuschuss

Am 1. Januar 2015 ist das sogenannte Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten, das die bisherigen Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörige ausweitet. Zudem wurde die Zahl der Pflegekräfte in stationären Einrichtungen erhöht. Das Gesetz hat aber vor allem die Situation von Menschen im Blick, die zu Hause leben, auf Hilfe angewiesen sind oder ambulant betreut werden. Neben der Förderung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten und Verbesserungen bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist es die bauliche Anpassung des jeweiligen wohnlichen Umfeldes etwa mit geeigneten Rollstuhlrampen, die seit Inkrafttreten des Gesetzes stärker unterstützt wird.

Mehr Zuschuss für ein barrierefreies Umfeld mit Rollstuhlrampen

Konkret heißt dies, dass Menschen mit Gehbehinderungen, ob mit Rollator oder Rollstuhl, finanziell stärker unterstützt werden, als das bisher der Fall war. Wurden zum Beispiel mobile oder stationäre Rollstuhlrampen zur Überwindung von Treppen oder Absätzen im Innen- oder Außenbereich mit maximal 2.557 Euro gefördert, erhöht sich der Zuschuss der Pflegekasse dafür jetzt auf bis zu 4.000 Euro. Ein deutliches Plus für Menschen, die ihr häusliches Umfeld einfach und flexibel barrierefrei mit Rampen Nachrüsten möchten, denn die Zuschüsse für diese speziellen und leicht umzusetzenden Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel wurden erhöht.

Pflegestärkungsgesetz: Zuschuss für die Anpassung des Wohnumfeldes fast verdoppelt

Hintergrund dabei ist die Annahme, dass Rollstuhlrampen, begehbare Duschen oder breitere Türen dazu beitragen können, dass Menschen, die auf Unterstützung und Gehhilfen angewiesen sind, damit länger in ihrem gewohnten Lebensumfeld oder einer Pflegewohngemeinschaft verbleiben können. Auf fast das Doppelte ist daher seit 1. Januar 2015 der Zuschuss angestiegen: Pro Maßnahme, also auch für den Einbau oder den Kauf einer Rollstuhlrampe, können bis zu 4.000 Euro aus der Pflegekasse beantragt werden. Bezogen auf eine Wohngemeinschaft von Pflegebedürftigen werden statt bisher 10.228 Euro jetzt bis zu 16.000 Euro pro Maßnahme bewilligt. Eine Erhöhung der Zuschüsse gab es mit dem Pflegestärkungsgesetz auch bei den Pflegehilfsmitteln: Er steigt von bis zu 31 Euro auf bis zu 40 Euro pro Monat. Noch ein Tipp: Wer eine Rollstuhlrampe über die Pflegekasse finanzieren will, kann sich auf barrierefrei.de mit ein paar Klicks ein druckfertiges Angebot zur Vorlage bei der Kasse erstellen lassen.

Hier geht es zu den Rollstuhlrampen auf barrierefrei.de

Produkte für ein barrierefreies Bad finden Sie hier