Übersicht über Modelle und Anwendungsbereiche höhenverstellbarer Rollstuhlrampen
Meist sind die kleinen Absätze und Hindernisse die ärgerlichsten. Rollstuhlfahrer wissen, wovon die Rede ist. Sind Absätze oder Schwellen unterschiedlich hoch, braucht es mitunter an verschiedenen Stellen unterschiedliche Rampen. Denn Hindernisse unterscheiden sich vor allem in ihrer Höhe voneinander. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich kleinere Absätze und Türschwellen mit ein und derselben Rollstuhlrampe überbrücken. Es gibt Modelle, die sich über Drehschrauben an die Höhe des Hindernisses anpassen lassen. Das ist zum Beispiel bei der Rollstuhlrampe / Balkon- / Terrassenbrücke und der Rollstuhlrampe / Keilbrücke variabel aus dem Sortiment von barrierefrei.de der Fall. Die Terrassenbrücke gehört zu den sogenannten Schwellenrampen, die Keilbrücke zu den Stufenrampen.
Höhenverstellbare Rollstuhlrampen nutzen Drehmechanismus
Die Rampen eignen sich zum Einsatz überall dort, wo kleinere Absätze bzw. Schwellen ein Hindernis darstellen. Das Besondere an diesen Rampen: Sie nutzen einen seitlichen Drehmechanismus, um die Fahrfläche an die jeweilige Höhe der Schwelle oder des Absatzes anzupassen. Sie können sowohl im Innen-, als auch im Außenbereich Verwendung finden. Die Funktionalität der Terrassenbrücke geht noch ein Stück weiter: Im Innen- und Außenbereich liegen nicht selten verschiedene Höhen vor, zum Beispiel beim Übergang von der Wohnung auf die Terrasse. Die Terrassenbrücke lässt sich über ihre Drehschrauben flexibel an diese Höhenunterschiede anpassen.
Höhenverstellbare Rollstuhlrampen sind anpassungsfähige Hilfsmittel
Die variable Keilbrücke wie die Terrassenbrücke werden vor dem Hindernis platziert. Ihre Fläche schließt somit an die Oberkante der Stufe bzw. des Absatzes an. Das unterscheidet sie von anderen mobilen Schienen-, Flächenrampen oder Schwellenrampen. Sie werden auf der Stufe oder dem Hindernis platziert. Diese Modelle passen sich folglich durch die Art der Verwendung an die Höhe des Hindernisses an. Bei diesen Rampenmodellen ist vor allem darauf zu achten, dass die Rampe ausreichend lang und damit nicht zu steil für die geplante Nutzung am jeweiligen Hindernis ist. Es gelten dabei für die Steigung folgende Richtwerte:
- Selbstfahrer im Rollstuhl: max. 6 %
- Selbstfahrer mit Rollator: max. 10%
- Rollstuhl mit schwacher Hilfsperson und E-Rolli: max. 15 %
- Rollstuhl mit starker Hilfsperson: max. 20 %