Für diese Rollstuhlrampe zahlt die Pflegekasse
Rollstuhlrampen gibt es in vielen verschiedenen Ausführungen, doch sie alle haben eines gemeinsam: Sie überbrücken Barrieren und erleichtern Menschen mit Behinderungen den Alltag.
Der Gesetzgeber hat genau geregelt, für welche Rollstuhlrampe die Pflegekasse und für welche die Krankenkasse aufkommt. Die Pflegekasse zum Beispiel übernimmt ausschließlich die Kosten für fest verbaute, d.h. mit dem Haus verbundene Rollstuhlrampen und auch nur dann, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Hier ein paar Tipps, wie die Kostenübernahme der Rollstuhlrampe durch die Pflegekasse gelingt.
Grundsätzliche Voraussetzungen zur Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Eine Schwerbehinderung alleine ist oft nicht ausreichend, wenn es um die Kostenübernahme einer Rollstuhlrampe geht. Für die Pflegekasse ist wichtig, dass eine Rampe die Pflege einer pflegebedürftigen Person erleichtert oder diese überhaupt erst möglich macht. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Rampe am Hauseingang benötigt wird, um die pflegebedürftige Person etwa zum Arzt oder zum Einkaufen zu fahren. Ein weiterer, wichtiger Punkt: Der Bedarf an einer Rampe muss dauerhaft bestehen, etwa weil eine lebenslange Behinderung oder dauerhafte Pflegebedürftigkeit vorliegt. Aus diesem Grund übernimmt die Pflegekasse auch nur die Kosten für stationäre Rampen.
Was sind stationäre Rampen?
Stationäre Rampen sind Rampen, die speziell an einem Ort eingesetzt sind. Sie sind fest mit dem Gebäude verschraubt und wiegen mindestens 25 Kilogramm. Dazu gehören zum Beispiel die festen Flächenrampen auf barrierefrei.de. Sie entsprechen allen Vorgaben, die zu einer Kostenübernahme durch die Pflegekasse notwendig sind. Interessenten sollten sich dennoch die Kostenübernahme durch die Pflegekasse vor dem Kauf bestätigen lassen. Dies geschieht durch eine Antragsstellung beim Kostenträger.
Antrag zur Kostenübernahme bei der Pflegekasse stellen
Einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen ist oft ganz einfach, sofern ein paar Details Beachtung finden. Die Pflegekasse zahlt nur, wenn ein konkretes Angebot vorliegt. Auf barrierefrei.de gibt es zu jeder Rampe eine praktische Angebotsfunktion, die sich in der Detailansicht der einzelnen Rollstuhlrampen im Shop in der rechten Spalte findet. Das damit erstellte Angebot kann dann der Pflegekasse vorgelegt werden. In der Regel reicht dann ein formloser Antrag auf „Wohnumfeld verbessernde Maßnahme“, der gemeinsam mit dem Angebot eingereicht werden kann. Für die Finanzierung der Rollstuhlrampe können dann bis zu 4000 Euro Zuschuss fließen. Nach Zusage der Kostenübernahme geht der Kunde in der Regel in Vorleistung. Anschließend werden die Kosten durch die Pflegekasse erstattet.
Finanzierung der Rampe durch die Pflegekasse – kurz zusammengefasst:
- Voraussetzung für die Beantragung einer Kostenübernahme für eine Rampe durch die Pflegekasse ist ein anerkannter Pflegegrad.
- Feste Flächenrampe auf barrierefrei.de aussuchen.
- Angebot über Angebotsfunktion erstellen.
- Formlosen Antrag auf „Wohnumfeld verbessernde Maßnahme“ gemeinsam mit dem Angebot bei der Pflegekasse einreichen.