Für diese Rollstuhlrampe zahlt die Pflegekasse

Rollstuhlfahrer schraubt Rampe fest.

Für diese Rollstuhlrampe zahlt die Pflegekasse

Rollstuhlrampen gibt es in vielen verschiedenen Ausführungen, doch sie alle haben eines gemeinsam: Sie überbrücken Barrieren und erleichtern Menschen mit Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen den Alltag.

Der Gesetzgeber hat genau geregelt, für welche Rollstuhlrampe die Pflegekasse bzw. die Krankenkasse aufkommt. Die Pflegekasse hat lange ausschließlich die Kosten für fest verbaute, d.h. mit dem Haus verbundene Rollstuhlrampen übernommen – und dies auch nur dann, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorlag. Mittlerweile finanziert die Pflegekasse auch mobile Rollstuhlrampen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Folgende Rollstuhlrampen von barrierefrei.de finanziert die Pflegekasse auf Antrag / ärztl. Verordnung oder Empfehlung des MDK:

 

Rollstuhlrampe fest für Hauseingänge. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe fest für Hauseingänge. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe frei modellierbar. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe frei konfigurierbar. Foto: barrierefrei.de

 

Geländer einseitig für Rollstuhlrampe fest. Foto: barrierefrei.de
Geländer einseitig für Rollstuhlrampe fest. Foto: barrierefrei.de

Geländer beidseitig für Rollstuhlrampe fest. Foto: barrierefrei.de
Geländer beidseitig für Rollstuhlrampe fest. Foto: barrierefrei.de

Hier ein paar Tipps, wie die Kostenübernahme der Rollstuhlrampe durch die Pflegekasse gelingt

Grundsätzliche Voraussetzungen zur Kostenübernahme durch die Pflegekasse: Für die Pflegekasse ist wichtig, dass eine Rampe die Pflege einer pflegebedürftigen Person erleichtert oder diese überhaupt erst möglich macht. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Rampe am Hauseingang benötigt wird, um die pflegebedürftige Person etwa zum Arzt oder zum Einkaufen zu fahren. Ein weiterer, wichtiger Punkt: Die Rollstuhlrampe muss dazu dienen, die Pflege zu erleichtern und dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen, zum Beispiel, indem er mit einem Rollator ohne Hilfe das Haus verlassen kann.

Welche Arten von Rampen finanziert die Pflegekasse?

Lange hat die Pflegekasse nur stationäre Rampen finanziert. Das sind Rampen, die speziell an einem Ort eingesetzt sind. Sie sind fest mit dem Gebäude verschraubt und wiegen mindestens 25 Kilogramm. Dazu gehören zum Beispiel die festen Flächenrampen auf barrierefrei.de. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist in der Regel, dass der Gutachter des Medizinischen Dienstes bei der Begutachtung und der Zuweisung der Pflegeperson in einen Pflegegrad den Bedarf für eine Rollstuhlrampe feststellt und diesen in seinem Gutachten dokumentiert. Auch wenn eine Pflegekraft eines Pflegedienstes die Anschaffung einer Rampe empfiehlt, ist das für die Pflegekasse in der Regel ausreichend, um der Finanzierung einer Rollstuhlrampe zuzustimmen. Solche sogenannten Wochnraumanpassungen für festverbaute Rampen können in einer Höhe von bis zu 4.000 Euro (Stand Februar 2024) übernommen werden. Leben mehrere Personen im Haus, die in einen Pflegegrad eingestuft wurden, lässt sich der Betrag bis zu einer max. Summe von 16.000 Euro addieren.

Wie läuft die Antragstellung zur Finanzierung von mobilen Rollstuhlrampen ab?

Mittlerweile hat die Pflegekasse ihre Leistungen in diesem Bereich auch auf mobile Rollstuhlrampen ausgedehnt. Bitte kontaktieren Sie zur Antragstellung für mobile Rampen Ihre zuständige Pflegekasse, denn der Bedarf wird immer im Einzelfall und bezogen auf die jeweilige Wohnsituation geprüft. Die Pflegekasse der AOK zum Beispiel verlangt eine Verordnung durch den behandelnden Arzt oder eine Verordnungsempfehlung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Mit der entsprechenden Verordnung oder der Empfehlung des Medizinischen Dienstes können sich Pflegeversicherte mit Pflegegrad an ein Sanitätshaus wenden, das einen Kostenvoranschlag erstellt und an die Pflegekasse weiterleitet. Sanitätshäuser, die Vertragspartner der Pflegekasse sind, dürfen zudem geeignete Rampen aussuchen.

Finanzierung einer festinstallierten Rampe durch die Pflegekasse – kurz zusammengefasst:

  1. Voraussetzung für die Beantragung einer Kostenübernahme für eine Rampe durch die Pflegekasse ist ein anerkannter Pflegegrad.
  2. Ggf. durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse oder eine Pflegekraft den Bedarf für eine Rollstuhlrampe dokumentieren lassen.
  3. Kontakt mit der Pflegekasse zur Antragstellung aufnehmen.

Finanzierung einer mobilen Rampe durch die Pflegekasse – kurz zusammengefasst:

  1. Wenn ein Pflegegrad vorhanden ist: Kontakt mit der Pflegekasse aufnehmen, um Prozess zur Antragstellung zu klären.
  2. Ggf. Verordnung des behandelnden Arztes oder Verordnungsempfehlung durch den Medizinischen Dienst im Rahmen des Pflegegutachtens vorlegen.
  3. Mit der Verordnung oder der Empfehlung des Medizinischen Dienstes an ein Sanitätshaus wenden und Kostenvoranschlag erstellen lassen. In der Regel leitet das Sanitätshaus den Kostenvoranschlag an die Pflegekasse weiter.