Förderung von Autorampen – Fragen und Antworten (FAQ)

Mann und Frau im Rollstuhl vor Autorampe

Förderung von Autorampen – Fragen und Antworten (FAQ)

Welcher Kostenträger hilft in welchen Fällen bei der Finanzierung einer Rollstuhlrampe für Fahrzeuge. Wir haben Fragen und Antworten zur Förderung von Autorampen zusammengestellt:

Wer übernimmt die Autorampen Förderung, wenn ich Erwerbsminderungsrente erhalte?

In der Regel kann die Deutsche Rentenversicherung als Förderträger die Förderung einer Autorampe übernehmen. Dabei wird allerdings jeder Einzelfall geprüft. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die geminderte Erwerbsfähigkeit durch eine Autorampe wesentlich gebessert oder sogar wiederherstellt werden kann. Auch die Sicherung eines bestehenden Arbeitsplatzes oder die Aussicht auf einen Arbeitsplatz können Fördergründe sein. Dazu muss der Arbeitnehmer bereits mindestens 15 Jahre lang Beiträge eingezahlt haben.

Wer fördert die Rampe fürs Auto, wenn ich durch einen Unfall auf Hilfe angewiesen bin?

Die Unfallversicherungsträger übernehmen nach einem Unfall in der Regel die Förderung von Autorampen. Ziel dabei ist es, dem Versicherten die Teilhabe am beruflichen und sozialen Leben wieder zu ermöglichen.

Wer fördert eine Auffahrrampe für Autos, wenn ich für den Weg zur Arbeit ein Fahrzeug brauche?

Zur Förderung von Autorampen kommen verschiedene Kostenträger in Frage, wenn das Auto zur Sicherung des Arbeitsplatzes notwendig ist. Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit sind in der Regel die Berufsgenossenschaften beziehungsweise die Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zuständig. Das Integrationsamt / Versorgungsamt ist für Schwerbehinderte, gleichgestellte Beamte und Selbstständige zuständig. Wenn Sie eine Teilerwerbsminderungsrente erhalten, ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Auszubildende und Angestellte, die weniger als 15 Jahre im Berufsleben stehen, wenden sich an die Bundesagentur für Arbeit.

Wer zahlt für eine Rampe für mein Auto, wenn ich selbstständig bin?

Bei Selbstständigen ist das Integrationsamt für die Förderung von Autorampen zuständig.

Spielt der Zustand des Autos bei einem Förderantrag für eine Autorampe eine Rolle?

Da die Förderung möglichst nachhaltig sein soll, sollen geförderte Autorampen lange genutzt werden können. Deshalb werden Fördermittel für Autorampen nur bei Neuwagen oder solchen Fahrzeugen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens 50% ihres Kaufpreises wert sind, übernommen. Eine solche Werteinschätzung kann zum Beispiel beim TÜV oder der DEKRA stattfinden. Die Kosten dafür liegen zwischen 50 und 150 Euro.

Gibt es auch bei einer vorübergehenden Behinderung einen Anspruch auf Förderung?

Leider nein. Alle Kostenträger für die Förderung von Autorampen setzen voraus, dass die Behinderung dauerhaft ist. Allerdings macht es auch wenig Sinn, eine Autorampe fest in ein Fahrzeug zu verbauen, wenn sie schon nach wenigen Wochen oder Monaten nicht mehr benötigt wird.

Muss ich selbst den Förderantrag stellen oder jemand anderes?

In der Regel stellen Sie selbst den Förderantrag, außer wenn Sie für Fahrten zur Arbeit ein Dienstfahrzeug Ihres Arbeitgebers verwenden. In diesem Fall ist der Arbeitgeber für den Förderantrag zuständig. Falls Sie selbst den Antrag stellen, können Ihnen teilweise die Kostenträger selbst, teilweise auch Sozialberatungsstellen zum Beispiel der Diakonie, der Caritas, der Arbeiterwohlfahrt oder des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV) bei der Antragstellung helfen.