Wann brauchen Rollstuhlrampen ein Podest?

Grafik: Zwei Rollstuhlfahrer stehen sich vor einem Podest gegenüber.

Wann brauchen Rollstuhlrampen ein Podest?

Für die sichere Verwendung von Rollstuhlrampen braucht es immer eine ausreichend große Bewegungsfläche vor und hinter der Rampe. Denn ein Rollstuhlfahrer sollte auf Wunsch die Richtung ändern oder ausruhen können. Podeste im Verlauf bzw. am Beginn und Ende der Rampe dienen also dem Wenden, der Rast und dem Ausweichen im Begegnungsfall. Bei einer längeren Rollstuhlrampe ist dieser Freiraum im Rampenverlauf erforderlich.

Unter welchen Voraussetzungen braucht eine Rollstuhlrampe ein Podest?

Was sagt die relevante DIN 18040 zum Thema “Podest”? Eine Rampe darf nicht länger als 600 cm sein – ansonsten muss ein Zwischenpodest eingebaut sein. Denn der Nutzer der Rampe sollte bei Bedarf eine Verschnaufpause einlegen, seine Richtung ändern oder anderen Personen auf der Rampe ausweichen können.

In den offiziellen Vorschriften der DIN 18040 sind als Maß mindestens 150 cm x 150 cm für die Bewegungsfläche von Rollstuhlfahrern festgelegt. Für alle andere Nutzer der Rollstuhlrampe reichen 120 cm x 120 aus. Dazu gehören unter anderem Menschen mit einem Rollator. Die Bewegungsflächen dürfen nicht durch Mauervorsprünge, Feuerlöscher, Briefkästen oder anderes eingeschränkt sein.

Auf barrierefrei.de gehört beispielsweise die Rollstuhlrampe frei konfigurierbar zu den Produkten, die sich wahlweise durch ein Podest als Bewegungsfläche ergänzen lassen. Je nach Hilfsmittel sind bei der Planung von Podesten und Bewegungsflächen unterschiedliche Wendekreise von manuellen bzw. elektrischen Rollstühlen, von Rollstuhlfahrern mit oder ohne Hilfsperson zu beachten.

Podest und Zwischenpodest bei Rollstuhlrampen: Worauf ist noch zu achten?

An den Zwischenpodesten müssen beidseitig Radabweiser montiert sein. Sie sollen verhindern, dass der Nutzer mit den Rädern des Rollstuhls bzw. Rollators von der Rampe rutschen kann. Die Radabweiser sollten in einer Höhe von 10 cm angebracht sein. Wenn eine Wand seitlich die Rampe begrenzt, ist der Überfahrschutz verzichtbar. Kommt die Rampe draußen zum Einsatz, sollte zudem eine Entwässerung vorhanden sein. Hier ist auf eine Möglichkeit zu achten, dass Wasser auf der ebenen Fläche ablaufen kann. Dazu eignen sich Stanzungen oder Bohrungen in der Fläche.

Ein Zwischenpodest braucht beidseitig weiterhin Handläufe mit 3 cm bis 4,5 cm Durchmesser in einer Höhe von 90 cm. Die Handläufe müssen 30 cm über das Ende der Rampe hinweg weiter laufen, um Sicherheit beim Übergang von Ebene zu Schräge zu gewährleisten. Die Bewegungsflächen im Begegnungsfall von zwei Rollstuhlfahrern sind mit mindestsens 180 cm x 180 cm festgelegt. Durchgangsbreiten und lichte Türbreiten für Rollstuhlfahrer liegen bei mindestens 90 cm.