Rollstuhlrampen jetzt noch leichter über Pflegekasse finanzieren

Grafik Rollstuhlrampe Pflegehilfsmittelnummer

Rollstuhlrampen jetzt noch leichter über Pflegekasse finanzieren

Mobile Rampen von barrierefrei.de erhalten Pflegehilfsmittelnummern

Insgesamt 15 mobile Rollstuhlrampen aus dem Programm von barrierefrei.de wurden jetzt in das Pflegehilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbands der Krankenkassen (GKV) aufgenommen. Damit ist barrierefrei.de der einzige Anbieter mit einem breiten Angebot an Rollstuhlrampen im Pflegehilfsmittelverzeichnis. Rampen mit Pflegehilfsmittelnummer sind nach Antragstellung und -bewilligung für Versicherte kostenlos und werden von der Pflegekasse finanziert.

Folgende Rollstuhlrampen verfügen ab sofort über Pflegehilfsmittelnummern zur einfachen Abrechnung mit der Pflegekasse:

  1. Flächenrampe klappbar
  2. Flächenrampe klappbar leicht
  3. Flächenrampe leicht
  4. Balkon-/Terrassenbrücke
  5. Keilbrücke
  6. Keilbrücke variabel
  7. Kofferrampe Alu
  8. Kofferrampe extrem leicht
  9. Kofferrampe leicht
  10. Schwellenbrücke
  11. Schwellenbrücke hoch
  12. Schwellenkeil Gummi
  13. Stufenrampe leicht
  14. Teleskoprampe 2-teilig
  15. Teleskoprampe 3-teilig

Was bedeutet es, wenn eine Rollstuhlrampe eine Pflegehilfsmittelnummer hat?

Hat ein technisches Hilfsmittel wie eine Rollstuhlrampe eine Pflegehilfsmittelnummer, werden die Kosten für die Anschaffung oder die leihweise Nutzung dieses Pflegehilfmittels bei Vorliegen eines Pflegegrads von der Pflegeversicherung übernommen, solange keine Leistungspflicht der Krankenkasse besteht. Mit der Pflegehilfsmittelnummer ist das Hilfsmittel im sogenannten Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführt. Dieses Verzeichnis listet Pflegehilfsmittel, die durch die Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt oder geliehen werden können.

Pflegehilfsmittel sind Geräte oder Sachmittel, die dazu beitragen, die Pflege zu erleichtern oder dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Nach Prüfung durch den Spitzenverband der Deutschen Krankenkassen erfüllen alle oben aufgeführten mobilen Flächenrampen von barrierefrei.de die entsprechenden Voraussetzungen.

Wie funktioniert die Antragsstellung für eine Rollstuhlrampe mit Pflegehilfsmittelnummer?

Es gibt drei verschiedene Wege, um eine Rollstuhlrampe als Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse abzurechnen. Sie müssen dazu einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.

  1. Empfehlung durch den MDK
    Der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) kann eine konkrete Empfehlung für eine Rollstuhlrampe mit Hilfsmittelnummer abgeben. Diese Empfehlung gilt zugleich als Antrag an die Pflegeversicherung. Wenn Sie wissen, dass eine Begutachtung durch den MDK ansteht und schon wissen, dass eine Rollstuhlrampe gebraucht wird, können Sie Kontakt mit barrierefrei.de aufnehmen. Wir beraten Sie zur passenden Rampe aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis und unterstützen Sie mit einem Angebot, das sie dem Gutachter vorlegen können.
  2. Empfehlung durch Fachkraft eines Pflegedienstes
    Wenn Sie bereits durch einen Pflegedienst betreut werden, kann auch eine Pflegekraft eine Empfehlung für eine mobile Rollstuhlrampe aussprechen.
  3. Ärztliche Verordnung
    Einige Pflegekassen finanzieren mobile Rollstuhlrampen nur auf ärztliche Verordnung. Nehmen Sie im Zweifel Kontakt mit Ihrer Pflegekasse auf, um die Antragstellung zu besprechen. Hilfreich für die ärztliche Verordnung ist ein Angebot für eine entsprechende Rollstuhlrampe das bereits den exakten Namen der Rampe, die gewünschte Länge und die Pflegehilfsmittelnummer enthält. Sie können ein solches Angebot ganz einfach über den Angebotsrechner von barrierefrei.de erstellen. Sie finden ihn im rechten Seitenbereich der Produktansicht. In der Verordnung kann der Arzt damit exakt die passende Rampe benennen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl.

Mit der Aufnahme mobiler Rampen in das Pflegehilfsmittelverzeichnis setzt der GKV ein Urteil des Bundesozialgerichts um (Aktenzeichen B 3 KR 1/14 R vom 16. Juli 2024), nachdem Treppensteighilfen wie mobile Rollstuhlrampen bei Pflegebedürftigen dem Verbleib in der häuslichen Umgebung gewährleisten und damit die Versorgungsziele nach § 40 Abs. 1 SGB XI erfüllen.

Sie haben Fragen zu den Pflegehilfsmittelnummern, der Antragstellung bei der Pflegekasse und zur passenden Rollstuhlrampe? Dann nehmen Sie jetzt gleich Kontakt mit uns auf:

kontakt@barrierefrei.de

Tel.: 0651 / 17081480

 

Wussten Sie schon? Nahezu alle Rollstuhlrampen von barrierefrei.de können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzung von der Kranken- bzw. Pflegekasse zu 100 Prozent finanziert werden. Informieren Sie sich über die jeweiligen Modelle mit Hilfsmittelnummern:

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