Wann fördert die DGUV Rampen für Fahrzeuge?

Rollstuhlfahrer neben Autorampe

Wann fördert die DGUV Rampen für Fahrzeuge?

Wie andere Kostenträger bindet auch die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ihre Förderung für Rollstuhlrampen für Fahrzeuge an bestimmte Voraussetzungen. Welche Förderrichtlinien legt die DGUV an und was ist bei der Antragsstellung auf Kostenübernahme für eine Autorampe zu beachten?

Ziel einer Förderung von Autorampen durch die DGUV ist nicht nur Teilhabe am Erwerbsleben

Die Arbeitssicherheit in Betrieben oder in öffentlichen Einrichtungen hat sich durch Prävention in den zurückliegenden Jahren deutlich verbessert. Dennoch sind Unfälle nie ausgeschlossen. Kommt es zu einem Arbeits- oder Wegeunfall, erbringen die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Leistungen zur Rehabilitation und Entschädigung. Der Versicherungsschutz durch die DGUV erstreckt sich auf alle Menschen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis (auch in Minijobs), Schüler und Studierende sowie Ehrenamtliche.

Ein Unfall kann Betroffene erheblich aus der Bahn werfen, auch dauerhaft. Um Menschen nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit zu rehabilitieren, setzt die DGZV als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ihren Förderrichtlinien entsprechend alle geeigneten Mittel ein. Bleiben nach einem Unfall Einschränkungen zurück, kann die Unfallversicherung auch Leistungen erbringen, die der sozialen und beruflichen Teilhabe zuzuordnen sind. Dazu gehören auch Autorampen und die entsprechende Umrüstung von Fahrzeugen.

DGUV: Keine speziellen Förderkriterien für Autorampen

Insbesondere bei schweren unfallbedingten Verletzungen erhalten Versicherte der DGUV Unterstützung durch einen sogenannten Reha-Manager. Diese/r stellt einen Austausch mit dem Versicherten, behandelden Ärzten und dem Arbeitgeber sicher. Ihre Aufgabe ist es auch, Betroffene mit Blick auf eine notwendige Umgestaltung des Lebensumfelds wie einen behindertengerechten Umbau des Wohnumfelds oder die Umrüstung des Fahrzeugs zu beraten. Anders als die Bundesagentur für Arbeit fördert die DGUV eine Autorampe auch dann, wenn sie zur sozialen und nicht ausschließlich beruflichen Teilhabe gebraucht wird. Geprüft wird dabei stets der individuelle Einzelfall, weshalb es nach Angaben der DGUV auch keine speziellen Förderbedingungen oder maximale Förderhöhen gibt.

Barrierefrei.de bietet in seinem Shop unterschiedliche förderfähige Rampen für Fahrzeuge an, die sich von einem Fachbetrieb in der Regel problemlos in geeigneten Fahrzeugen installieren lassen. Denkbar sind sowohl Flächen- als auch Schienenrampen.

Zu den Autorampen im barrierefrei.de/shop