Für welche Rollstuhlrampen zahlt die Krankenkasse nicht?

Zwei Rollstuhlfahrer vor und hinter einer Schwellenrampe

Für welche Rollstuhlrampen zahlt die Krankenkasse nicht?

Gibt es finanzielle Unterstützung beim Kauf einer Rollstuhlrampe? Wer kommt als Kostenträger in Frage? Unter bestimmten Voraussetzungen hilft zum Beispiel die Krankenkasse. Doch nicht jede Rampe wird ohne weiteres von der Krankenkasse finanziert, eine Terrassenbrücke oder Schwellenrampe am Übergang zum Balkon zum Beispiel nur in speziellen Fällen: Eine solche Rampe erhält dann Unterstützung durch die Krankenkassen, wenn sie der einzige Weg ist, das Haus oder die Wohnung zu verlassen. Entscheidend dabei ist, dass die Erschließung der Wohnung ausschließlich über den Balkon oder die Terrasse verläuft. Auch bei weiteren Modellen kann sich die Krankenkasse bei der Finanzierung querstellen.

Krankenkassen wollen manche Rollstuhlrampen nicht mitfinanzieren

Wer eine Autorampe benötigt, um ein Fahrzeug zu erschließen oder auf eine Terrassenbrücke angewiesen ist, kann bei der Hilfe durch die Krankenkasse auf Schwierigkeiten stoßen. Mit Blick auf das Sortiment von barrierefrei.de kann das z.B. bei der Rollstuhlrampe Schienen Auto klappbar und der Rollstuhlrampe / Balkon- / Terrassenbrücke der Fall sein.

Warum werden fest im Auto installierte Rollstuhlrampen in der Regel nicht bezuschusst? Die Kassen sollen einerseits die Mobilität ihrer Mitglieder fördern. Andererseits gilt das aber nicht für die Nutzung des eigenen Fahrzeugs. Als Grund nennt die Krankenkasse, eine solche Rampe bzw. ein rollstuhlgerechtes Fahrzeug sei nicht zwingend nötig. Denn aus Sicht der Krankenkasse lässt sich alternativ der lokale Fahrdienst nutzen. Deswegen gilt es, Rollstuhlrampen für das Auto selbst finanziell zu tragen. Nutzer von mobilen Rampen für das Auto können dagegen von der Krankenkasse finanzielle Hilfe erfahren. Dafür müssen diese zum Verlassen des Hauses nötig sein oder um zum Beispiel beim Arzt einige Stufen zu überwinden.

Wann hilft die Krankenkasse bei notwendigen Rollstuhlrampen?

Eine Förderung ist dann denkbar, wenn:

  1. die Rampe im Einzelfall erforderlich ist, um den Erfolg der Behandlung zu sichern,
  2. sie einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen soll,
  3. die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder ausgeschlossen sind.

Mobile Rampen sind über die Krankenkasse finanzierbar. Weist die Rollstuhlrampe eine Hilfsmittelnummer auf, vereinfacht das die Übernahme der Kosten. Denn dann haben die Kassen die Rampe als geeignetes Hilfsmittel anerkannt und die Bewilligung ist meist unkompliziert. Wer sich für eine Rampe auf barrierefrei.de interessiert, findet im rechten Bereich der Produktansicht zur jeweiligen Rampe einen Link zum einem Angebotsformular. Mit diesem lässt sich ganz einfach ein Angebot zur Kostenübernahme für die Krankenkasse erstellen.