Das Team von barrierefrei.de freut sich über die Aufnahme von 15 mobilen Rollstuhlrampen aus seinem Sortiment in das Pflegehilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbands Krankenkassen (GKV). Damit ist die Antragstellung für eine 100-Prozent-Finanzierung von Rollstuhlrampen durch die Pflegekasse für diese Rampenmodelle erheblich erleichtert.
Denn Pflegehilfsmittel, die in diesem Verzeichnis gelistet sind, werden bei Vorliegen eines Pflegegrads nach Antragstellung oder Empfehlung durch den Medizinischen Dienst bzw. eine Pflegefachkraft vollständig durch die Kasse finanziert. Als erstes Unternehmen mit einem derart umfangreichen Angebot an mobilen Rollstuhlrampen im Pflegehilfsmittelverzeichnis stärkt barrierefrei.de seine Position als führender Anbieter von Lösungen, die das Leben leichter machen.
Ein breites Spektrum an mobilen Rampen jetzt leichter zugänglich
Die Palette der zugelassenen Produkte umfasst vielfältige Lösungen von klappbaren Flächenrampen über Balkon- und Terrassenbrücken bis hin zu extrem leichten Kofferrampen. Diese Vielfalt gewährleistet, dass für jede Situation und jedes Bedürfnis die passende Rampe verfügbar ist. Mit der Vergabe von Pflegehilfsmittelnummern für diese mobilen Rampen können Versicherte diese essenziellen Hilfsmittel über ihre Pflegekasse finanzieren lassen, was eine bedeutende Erleichterung in der Beschaffung darstellt.
Was bedeutet die Pflegehilfsmittelnummer für Menschen mit Pflegegrad?
Die Aufnahme in das Pflegehilfsmittelverzeichnis und die Vergabe von Pflegehilfsmittelnummern vereinfachen die Abrechnung mit den Pflegekassen erheblich. Dies bedeutet, dass die Kosten für die Anschaffung oder die leihweise Nutzung von mobilen Rollstuhlrampen bei Vorliegen eines Pflegegrades vollständig von der Pflegeversicherung übernommen werden können. Diese Regelung öffnet Türen zu einer verbesserten, selbstständigeren Lebensführung für Pflegebedürftige in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung.
Rollstuhlrampe beantragen – mit Pflegehilfsmittelnummer ganz einfach
Barrierefrei.de unterstützt Interessenten und Pflegebedürftige aktiv bei der Antragsstellung für eine Rollstuhlrampe mit Pflegehilfsmittelnummer. Ob durch eine Empfehlung des Medizinischen Dienstes, eine Fachkraft eines Pflegedienstes oder eine ärztliche Verordnung – wir beraten zu den geeigneten Modellen aus unserem Angebot für die individuelle bauliche Situation, für die die Rampe gedacht ist.
Kontakt und Beratung
Haben Sie Fragen zu den Pflegehilfsmittelnummern, dem Antragsprozess oder der Auswahl der richtigen Rollstuhlrampe für Ihre Bedürfnisse? Unser Team ist für Sie da. Kontaktieren Sie uns unter
kontakt@barrierefrei.de oder
telefonisch unter 06 51 / 17 08 14 80.
Entdecken Sie jetzt das gesamte Sortiment an mobilen Rollstuhlrampen, die durch die Pflegekasse finanziert werden können. Bei den Rollstuhlrampen, die ab sofort im Pflegehilfsmittelverzeichnis gelistet sind, handelt es sich um folgende Modelle:
- Flächenrampe klappbar
- Flächenrampe klappbar leicht
- Flächenrampe leicht
- Balkon-/Terrassenbrücke
- Keilbrücke
- Keilbrücke variabel
- Kofferrampe Alu
- Kofferrampe extrem leicht
- Kofferrampe leicht
- Schwellenbrücke
- Schwellenbrücke hoch
- Schwellenkeil Gummi
- Stufenrampe leicht
- Teleskoprampe 2-teilig
- Teleskoprampe 3-teilig
Über barrierefrei.de
Barrierefrei.de widmet sich der Mission, Barrieren im Alltag abzubauen und die Lebensqualität von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu verbessern. Durch innovative Produkte und umfassende Beratung streben wir danach, ein Höchstmaß an Selbstständigkeit und Freiheit zu ermöglichen.