Rollstuhlrampe auf Rezept
Rezept für Rollstuhlrampen

Rollstuhlrampe auf Rezept

Durch körperliche Einschränkungen können Menschen auf Hilfsmittel wie eine Rollstuhlrampe angewiesen sein. Unter welchen Voraussetzungen gibt es die Rampe auf Rezept?

Wer kann die Kosten für ein Hilfsmittel übernehmen?

  • Krankenversicherung:
    Die Krankenkasse zahlt für Rollstuhlrampen,
  1. wenn sie im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Behandlung zu sichern,
  2. sie einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen,
  3. die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder ausgeschlossen sind.

Wichtig zu wissen: Die Krankenversicherung finanziert nur mobile Rampen. Die Grenze dazu liegt bei 25 kg Gewicht der Rampe. Erleichtert wird die Übernahme der Kosten für eine mobile Rampe, wenn das Rampenmodell eine Hilfsmittelnummer hat. Dann haben die Kassen die Rampe als geeignetes Hilfsmittel anerkannt und die Bewilligung ist in der Regeln problemlos.

Rollstuhlrampen mit Hilfsmittelnummer im barrierefrei.de/shop

In der Produktansicht der Rollstuhlrampen auf barrierefrei.de gibt es ein einfaches Formular, mit dessen Hilfe sich ein Angebot zur Vorlage bei der Krankenkasse erstellen lässt. Es befindet sich im rechten Seitenbereich, zum Beispiel bei der Rollstuhlrampe leicht.

Als weitere Kostenträger kommen infrage:

  • Rentenversicherung: Hilfsmittel, die der medizinischen Rehabilitation dienen.
  • Unfallversicherung: Im Falle eines Arbeitsunfalls oder bei Berufsunfähigkeit.
  • Pflegeversicherung: Hilfsmittel, die der Erleichterung der Pflege dienen.

Finanzielle Hilfe bei Rollstuhlrampen durch Renten- oder Unfallversicherung

Die Rentenversicherung kann die Umbaukosten des Wohnumfeldes für Rollstuhlrampen unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Dazu muss das Hilfsmittel für die Rehabilitation des körperlich eingeschränkten Menschen wichtig sein. Im Vorfeld ist in jedem Falle zu klären, ob die Rollstuhlrampe die Voraussetzung erfüllt. Ein konkretes Beispiel: Durch die Rentenversicherung ist eine Reha-Maßnahme erfolgt. Danach ist es erforderlich, das Wohnumfeld zu Hause anzupassen, um die anschließende Genesung zu fördern.

Ein Mensch kann auch z.B. durch einen Arbeitsunfall plötzlich gehbehindert sein. In diesem Fall übernimmt evtl. die Unfallversicherung die Kosten einer Rampe, ebenso wenn die Gehbehinderung im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeit steht.

Rollstuhlrampe: Wann übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten?

Die Pflegekasse übernimmt die finanzielle Unterstützung für eine Rollstuhlrampe, wenn der Patient einem der anerkannten Pflegegrade  I-V zugeordnet wurde. Der Genehmigung einer Förderung muss eine Begutachtung der Pflegebedürftigkeit des Patienten vorausgehen. Diese wird durch den medizinischen Dienst der Pflegekassen durchgeführt.

Treten die körperlich eingeschränkten Menschen nach der Prüfung in die Pflegegrade I-V  ein, können sie eine Förderung durch die Pflegekasse erhalten. Denkbar ist ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für Wohnraumanpassungen, um die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu erhöhen. Zudem wird so ambulante Pflege zu Hause erleichtert. Die Pflegekasse zahlt meist nur für fest montierte Rampen. Wird ein zusätzlicher Umbau des Wohnumfelds erwogen, ist eine Prüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen notwendig.

Voraussetzung für eine Förderung ist außerdem, dass der körperlich eingeschränkte Mensch in einem häuslichen Umfeld lebt. Damit kann das eigene zu Hause gemeint sein oder eine Senioren-WG. Auch betreutes Wohnen zählt dazu. Es ist zudem wichtig, dass der Bedürftige von mindestens einer privaten Person betreut wird und mindestens ein Restbudget aus dem Zuschuss für Wohnraumanpassungen vorhanden ist.

Wichtig zu beachten: Die Pflegekasse finanziert nur Rampen und andere Hilfsmittel, die fest mit dem Haus verbunden sind. Das heißt, es muss also mindestens eine Verschraubung zum Haus erfolgen.

Zu den Rollstuhlrampen im barrierefrei.de/shop