Diese Rollstuhlrampen gibt es auf Rezept

Diese Rollstuhlrampen gibt es auf Rezept

Rezept für Rollstuhlrampen

Übersicht über Rollstuhlrampen, die zu 100 Prozent von der Krankenkasse finanziert werden

Durch körperliche Einschränkungen können Menschen auf Hilfsmittel wie eine Rollstuhlrampe angewiesen sein. Unter welchen Voraussetzungen gibt es die Rampe auf Rezept?

Krankenversicherung: Die Krankenkasse zahlt für Rollstuhlrampen,

    1. wenn sie im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Behandlung zu sichern,
    2. sie einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen,
    3. die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder ausgeschlossen sind.

Wichtig zu wissen: Die Krankenversicherung finanziert nur mobile Rampen. Die Grenze dazu liegt bei 25 kg Gewicht der Rampe. Erleichtert wird die Übernahme der Kosten für eine mobile Rampe, wenn das Rampenmodell eine Hilfsmittelnummer hat. Dann haben die Kassen die Rampe als geeignetes Hilfsmittel anerkannt und die Bewilligung ist in der Regel problemlos.

Folgende Rollstuhlrampen von barrierefrei.de haben eine Hilfsmittelnummer und werden auf Verordnung vollständig von der Kasse finanziert:

Flächenrampe leicht. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Flächenrampe leicht. Foto: barrierefrei.de

 

Kofferrampe leicht. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Kofferrampe leicht. Foto: barrierefrei.de
Flächenrampe klappbar leicht. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Flächenrampe klappbar leicht. Foto: barrierefrei.de
Kofferrampe Alu. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Kofferrampe Alu. Foto: barrierefrei.de
Flächenrampe klappbar. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Flächenrampe klappbar. Foto: barrierefrei.de

 

Kofferrampe extrem leicht. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Kofferrampe extrem leicht. Foto: barrierefrei.de

 

Flächenrampe 2-teilig. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Flächenrampe 2-teilig. Foto: barrierefrei.de

Zu den Rollstuhlrampen mit Hilfsmittelnummer gehören auch Stufenrampen und Keilbrücken von barrierefrei.de, die zu 100 Prozent von der Kasse bezahlt werden

Schwellenkeil Gummi. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Schwellenkeil Gummi. Foto: barrierefrei.de
Stufenrampe leicht. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Stufenrampe leicht. Foto: barrierefrei.de
Keilbrücke variabel. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Keilbrücke variabel. Foto: barrierefrei.de

Schienenrampen, die auch am Auto montiert werden können, können gegen  Verordnung durch den Arzt ebenfalls vollständig von der Krankenkasse finanziert werden.

 

Teleskoprampe 3-teilig BREIT. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Teleskoprampe 3-teilig BREIT. Foto: barrierefrei.de
Teleskoprampe 2-teilig. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Teleskoprampe 2-teilig. Foto: barrierefrei.de
Teleskoprampe 3-teilig. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Teleskoprampe 3-teilig. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe klappbar. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe klappbar. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe klappbar UND teleskopierbar. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe klappbar UND teleskopierbar. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe leicht. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe leicht. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe mobil klappbar 2-teilig. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe mobil klappbar 2-teilig. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe mobil klappbar 3-teilig. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe mobil klappbar 3-teilig. Foto: barrierefrei.de

Darüber hinaus sind auch folgende Schwellenbrücken durch die Krankenkasse finanzierbar:

Schwellenbrücke. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Schwellenbrücke. Foto: barrierefrei.de
Schwellenbrücke hoch. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Schwellenbrücke hoch. Foto: barrierefrei.de
Balkonbrücke: Rollstuhlrampe für den Übergang zum Balkon. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe Balkon- /Terrassenbrücke. Foto: barrierefrei.de

Gehen Sie folgendermaßen vor, um eine Finanzierung für eine Rampe über die Krankenkasse zu beantragen:

  1. Erstellen Sie über die Angebotsfunktion (siehe nächster Abschnitt) ein Angebot für die gewünschte Rollstuhlrampe auf barrierefrei.de.
  2. Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt für genau diese Rampe eine  Verordnung erstellen. Die Verordnung sollte exakt den Namen, die Länge und die Hilfsmittelnummer laut Angebot beinhalten.
  3. Senden Sie einen formlosen Antrag zur Kostenübernahme an die Krankenkasse, inklusive Angebot und Verordnung oder wenden Sie sich mit der Verordnung an ein Sanitätshaus.

Angebot für eine Rollstuhlrampe zur Vorlage bei der Krankenkasse erstellen

In der Produktansicht der Rollstuhlrampen auf barrierefrei.de gibt es ein einfaches Formular, mit dessen Hilfe sich ein Angebot zur Vorlage bei der Krankenkasse erstellen lässt. Es befindet sich im rechten Seitenbereich, zum Beispiel bei der Rollstuhlrampe leicht.

Als weitere Kostenträger kommen infrage:

  • Rentenversicherung: Hilfsmittel, die der medizinischen Rehabilitation dienen.
  • Unfallversicherung: Im Falle eines Arbeitsunfalls oder bei Berufsunfähigkeit.
  • Pflegeversicherung: Hilfsmittel, die der Erleichterung der Pflege dienen.

Finanzielle Hilfe bei Rollstuhlrampen durch Renten- oder Unfallversicherung

Die Rentenversicherung kann die Umbaukosten des Wohnumfeldes für Rollstuhlrampen unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Dazu muss das Hilfsmittel für die Rehabilitation des körperlich eingeschränkten Menschen wichtig sein. Im Vorfeld ist in jedem Falle zu klären, ob die Rollstuhlrampe die Voraussetzung erfüllt. Ein konkretes Beispiel: Durch die Rentenversicherung ist eine Reha-Maßnahme erfolgt. Danach ist es erforderlich, das Wohnumfeld zu Hause anzupassen, um die anschließende Genesung zu fördern.

Ein Mensch kann auch z.B. durch einen Arbeitsunfall plötzlich gehbehindert sein. In diesem Fall übernimmt evtl. die Unfallversicherung die Kosten einer Rampe, ebenso wenn die Gehbehinderung im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeit steht.

Rollstuhlrampe: Wann übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten?

Die Pflegekasse übernimmt die finanzielle Unterstützung für eine Rollstuhlrampe, wenn der Patient einem der anerkannten Pflegegrade  I-V durch den medizinischen Dienst zugeordnet wurde. Empfiehlt der medizinische Dienst in seinem Gutachten zum Pflegegrad eine barrierefreie bzw. barrierearme Anpassung des Wohnumfelds, ist dies gleichzeitig der Antrag zur Finanzierung entsprechender Umbauten, die auch eine Rollstuhlrampe umfassen können, bei der Pflegekasse.

Treten die körperlich eingeschränkten Menschen nach der Prüfung in die Pflegegrade I-V  ein, können sie eine Förderung durch die Pflegekasse erhalten. Denkbar ist ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für Wohnraumanpassungen (Stand 2024), um die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu erhöhen. Zudem wird so ambulante Pflege zu Hause erleichtert. Die Pflegekasse zahlt für fest montierte Rampen, auf Verordnung oder Empfehlung des medizinischen Dienstes in bestimmten Fällen auch für mobile Rampen.

Voraussetzung für eine Förderung ist außerdem, dass der körperlich eingeschränkte Mensch in einem häuslichen Umfeld lebt. Damit kann das eigene zu Hause gemeint sein oder eine Senioren-WG. Auch betreutes Wohnen zählt dazu.

Folgende fest monierte Rampen und Zubehör können über den Zuschuss der Pflegekasse zum barrierefreien Umbau vollständig finanziert werden:

 

Rollstuhlrampe fest für Hauseingänge. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe fest für Hauseingänge. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe frei modellierbar. Foto: barrierefrei.de
Rollstuhlrampe frei konfigurierbar. Foto: barrierefrei.de

 

Geländer einseitig für Rollstuhlrampe fest. Foto: barrierefrei.de
Geländer einseitig für Rollstuhlrampe fest. Foto: barrierefrei.de Geländer beidseitig für Rollstuhlrampe fest. Foto: barrierefrei.de

 

Eine Übersicht über alle Rollstuhlrampen von barrierefrei.de finden Sie unter diesem Link.